Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Abschied für den Landrat von Mittelfranken über seine Verhandlungen für das Jahr 1911. 
Im Namen Seiner Mapjestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Höniglicher Prin Von Bayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1909 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das 
Jahr 1911: 8030 417 K&, wovon ein Steuerprozent auf 80 304 —X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Zu Neubauten von Realschulen im Kreise Mittelfranken, die vom Landrat als 
notwendig erkannt und deren Pläne vom Landrat genehmigt wurden, werden aus Kreis- 
mitteln Zuschüsse von 40% der wirklichen Baukosten auf Grund der vom Landrat aner-
	        
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