Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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dringlich ausgeführt worden sind, sowie über die Bereitstellung von Mitteln zur Instandhaltung 
von Privatflüssen mit erheblicher Hochwassergefahr im Jahre 1911 genehmigen Wir mit 
der Maßgabe, daß die Frage der Gewährung von Staatszuschüssen, die hierzu erbeten 
werden, von Unserem Staatsministerium des Innern bei Prüfung des Gesamtunternehmens 
nach den staatsbudgetmäßigen Mitteln gesondert gewürdigt werden wird. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Mai 1911. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. Dr. v. Prettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Kahr.
	        
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