Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über seine Verhandlungen 
für das Jahr 1911. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Zlitpol!, 
von Gottes Gnaden Soöniglicher Prinz von Bayern, 
Kegent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neubarg in seinen 
Sitzungen vom 7. bis 26. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das 
Jahr 1909 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse 
durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1911: 5784 127 K, wovon ein Steuerprozent auf 57 841 AA sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
Den Beschlüssen des Landrats über Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung, 
soweit dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 27. Dezember 1910 geschehen ist;
	        
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