Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. Id. Verdichtete und verflüssigte Gase. 
Abschnitt G. 
Im zweiten Satze des Abs. (1) wird statt der Worte „Ammoniak und Chlor“ gesetzt: 
Ammoniak, Chlor und Stickstofftetroxyd 
Nr. le. 
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche oder die Verbrennung 
unterstützende Gase entwickeln. 
Unter A. Verpackung. Abs. (1) wird der letzte Satz gefaßt: 
Die Gefäße müssen völlig trocken, bei den Stoffen der Ziffern 1, 2 und 4 
dürfen sie auch mit Petroleum beschickt sein. 
Die Anderungen treten sofort in Kraft. 
München, den 16. Januar 1911. 
v. Frauendorfer. 
  
  
Nr. 937. 
Bekanntmachung, den Vollzug des § 18 der Rechtsanwaltsordnung betreffend. 
fl. Staatsministerinm der Justiz. 
Im Einverständnisse mit der K. Württembergischen Regierung wird bestimmt, daß 
Neuulm und Ulm im Sinne des § 18 der Rechtsanwaltsordnung als ein Ort anzusehen sind. 
München, den 19. Januar 1911. 
4 
Ordeus-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 16. Dezember 1910 den vor- 
maligen Orchestermitgliedern des Theaters 
am Gärtnerplatz in München Eduard Müller 
Dr. v. Miltner. 
und Julius Zimmermann die silberne 
Medaille des Verdienstordens vom heiligen 
Michael, 
unterm 7. Januar 1911 dem K. Sattel- 
kammerdiener Johann Niebler in Rücksicht 
auf seine seit 50 Jahren mit Treue und 
Eifer geleisteten Dienste die Ehrenmünze des 
Ludwigsordens 
zu verleihen. 
  
  
Notiz. 
Titelblätter und Inhalts-Verzeichnisse des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1910 
gelangten am 21. Januar 1911 zur Ausgabe.
	        
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