Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 
Gemeinde 
  
Tohnliste Ur. 
zur Einkommenstenerveranlagung für 191 
Mit 
585 
Anlage 9. 
(Zu § 45 Abs. II.) 
Beilagen. 
  
1. Name und Stand des 
Gehalt= und Lohngebers 
  
2. Wohnung des Gehalt- 
und Lohngebers 
  
  
  
  
  
Der vorstehend bezeichnete Gehalt= und Lohngeber bestätigt hiermit, daß in der nach- 
stehenden Lohnliste und deren Beilagen alle Personen, die von ihm gegen Gehalt, 
Lohn oder 
sonstiges Entgelt beschäftigt werden oder an die von ihm auf Grund früheren Dienstverhältnisses 
ein ständiger Bezug in Geld oder Geldeswert verabfolgt wird, enthalten und daß die beigesetzten 
Bezüge richtig angegeben sind. 
(Name des Gehalts= und Lohngebers oder dessen Vertreters). 
191. 
  
3. Des Gehalt= und Lohnempfängers 
Dienstliche 
Stellung 
* und Wohnung 
Name . 
  
I 
I 
Glau- 
beus- 
be- 
(Straße, Hs.-Nr.) 6 kennt- 
nis 
4 
Verabfolgte Bezüge 
* in n Barem, (nebst 
Angabe, ob für das 
Jahr, den Monat, die 
Woche, den Tag) und 
zwar gleichviel, ob 
die Bezüge ständige 
oder unständige sind 
5 
  
b) in Naturalien 
z. B. freie Wohnung, 
volle Kost, freies 
Licht, freie Beheizung, 
Kleidung usw.) 
6 
  
lo 
Anmerkung: Musterbeispiele siehe übernächste Seite. 
  
Gesetzliche und sonstige Vorschriften auf der Rückleite der Musterbeispiele. 
gg
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.