Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Für d. Grund- 
stückshandel vol. 
die Sondervor- 
schrift im Art. 8 
Abs. IV d. Gew 
St Ges. 
Für die Pfand- 
briefanstalten, 
Darlehenskassen, 
Kreditinstitute 
u. Versicherungs- 
anstalten vgl. die 
Sondervor- 
schriften im Art.8 
Abs. II Ziff. 6 
und Abs. III d. 
GewsSt Ges. 
C. Einkünfte aus 
Kapitalver- 
mögen 
lÜ). Einkünfte aus 
Beruf 
9Bezügen 
  
18. 
und 
an sonstigen 
11. 
12. 
13. 
Welches ist der Wert Ihres gesamten gewerblichen Betriebs- 
kapitals, d. h. der sämtlichen Ihrem Gewerbebetriebe gewid- 
meten eigenen oder anderen Personen gehörigen Gegenstände 
und zwar ohne Schuldenabzug — mit Ausnahme jedoch der 
Grundstücke und Gebäude —2 
Wie viel trifft von der vorstehend unter Ziff. 11 angegebenen 
Summe 
a) auf Roh- und Hilfsstoffe, einschließlich der in Bearbeitung 
befindlichen Stoffe und auf die “ GW Verkaufe bestimmten 
Vorräte an Erzeugnissen und Waren? 
b) auf Vorräte an barem Gelde, Gold und Silber in Barren, 
Papiergeld, Banknoten, Wechseln, Wertpapieren, vom Ge- 
werbebetriebe herrührende Ausstände, einschließlich der 
Kontokorrentguthaben? 
Wie groß sind Ihre Kapitalschulden, die aus der Inanspruch- 
nahme von Warenbezugskredit oder Bankkredit oder sonst un- 
mittelbar aus Ihrem laufenden Geschäftsbetriebe herrühren? 
(Nur Schulden dieser Art gehören hierher.) 
  
14. 
15. 
Welche Reineinkünfte erzielen Sie aus Kapitalvermögen? 
(Ausschl. der Zinsen aus gewerblichem Betriebskapital.) 
Welcher Betrag hiervon hat nach Art. 8 Ziff. 11, 12 des 
Eink St Ges. bei der Veranlagung außer Betracht zu bleiben ? 
(Diese Ziff. 15 gilt nicht für natürliche Personen, sondern nur 
für juristische Personen.) 
Summe C Reineinkünfte aus Kapitalvermögen: 
  
16. 
17. 
19. 
Was haben Sie zu bezahlen 
a) an Schuldzinsen? 
b) an Renten und dauernden Lasten des bürgerlichen Rechtese 
Summe Ziff. 16 a) u. b) 
JPC) welche von diesen Lasten (b) sind durch besonderen Ver- 
pflichtungsgrund speziell einem Kapitalrentenbezug auf- 
erlegt? 
Welche Beträge von den in Ziff. 16 bezeichneten Summen 
haben Sie bereits oben als Betriebsausgaben abgezogen 
und zwar 
a) bei Berechnung der Reineinkünfte aus Gewerbebetrieb? 
b) bei Berechnung der Reineinkünfte aus Kapitalvermögen? 
I) bei Berechnung der übrigen Reineinkünfte? 
  
Summe Ziff. 171 
Welchen Betrag an Verwaltungskosten haben Sie bei Berech- 
nung der Reineinkünfte aus Kapitalvermögen als Betriebs- 
ausgaben abgezogen? 
Welche Reineinkünfte einschl. der angefallenen Forderungen 
erzielen Sie aus Beruf und an sonstigen Bezügen (nämlich 
aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen, Taglohn, wissenschaftl. 
oder künstlerischem Beruf oder anderer gewinnbringender Be- 
schäftigung oder aus Rechten auf wiederkehrende Bezüge) ein- 
schließlich der Naturalbe3züge und einschließlich der Tantiemen, 
Gratifikationen und dergl.2 
Die Naturalbezüge sind im örtlichen Mittelpreis anzuschlagen. 
(Die Kosten des Unterhalts der Familienglieder sowie Steuern 
und Umlagen sind keine Betriebsansgaben). 
Zugleich I) Reineinkünfte aus Bernf. 
M 
* 
½ 
46 
AM. 
45 
M 
  
  
  
Maßgebend 
ist der 
Stand u. Wert vom 
1. Oktober, event. 
die letzte vor dem 
1. Oktober erstellte 
Bilauz. 
Maßgebend ist der 
Stand vom 1. Ok- 
tober. Dabei sind 
die Renten aus Wert- 
papieren mit schwan- 
kenden Erträgnissen 
mit dem im letzten 
Jahre angefallenen 
Rentenertrag einzu- 
stellen. 
Maßgebend ist der 
  
Stand v. 1. Oktober, 
beischwankenden Ein- 
künften das vor dem 
1. Oktober liegende 
letzte Betriebs= oder 
Kalenderjahr. Für 
den Fall, daß keine 
ziffermäßigen Anga- 
ben gemacht werden 
können, vgl. Ziff. 
der Erläuterungen.
	        
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