Entschädigungslande. Nuntius. Reichstag. 33
Da der Tod des Bischofs von Ermeland vielleicht Anlass zur Suppression
des Warschauer Bisthums giebt, so wilrde hiebey nicht einmal die
Zahl der Preussischen Bischöfe vermehret.«
1803
Aug. 26
635. Rescript des Auswärtigen Departements »an den p. Staats-Minister Ang. 26
Graf v. Goertz zu Regensburg.< Berlin 1803 August 26.
R. 67. B. 1. C. 18. Concept, geschrieben von Küster, gez. Hardenberg (mit der Bemerkung,
das Concept sei »rollkommen zweckmässige).
Aueh wegen der Stimmen im Reichsfürstenrathe ist an dem Reichsschlusse festıuhalten,
was die spätere Neuaufnahme von Mitgliedern nicht ausschliesse. Jedenfalls
müssten die Stimmen. der säkularisirten Entschürdigungsländer von den neuen Landesherren
geführt ıcerden.
Nach Gboertz’s Darlegung vom 12. August!) wird von der am 26. Juli
(No. 622) erwogenen Idee »abstrahirt«. Anch hat das bayerische Ministerium
am 1. August wegen dieser Frage »die nähere Vereinigung mit
den andern protestantischen Höfen empfohlene:
. »Unsere Absicht ist hiernach, dass Ihr, wenn es demnächst zur
Berathschlagung tiber jenes Kaiserl. Hof-Decret?2) kömmt, obue in nähere
Erörterungen seines Inhalts einzugehen, Folgendes von Unsertwegen abstimmend
zum Protokoll bemerket: Die Religions-Gleichheit oder das gleiche
Verhältniss beider Religionstheile im Reich in Absicht aller wesentlichen
Rechte stehe seit dem Westpfälischen Frieden schon als ein Haupt-Grundsatz
in der Reichsverfassung fest, den der neueste Deputations- und Reichısschluss
nicht verändert, sondern belassen und bestätigt habe. Von ihm
sey aber eine arithmetische Stimmen-Parität auf dem Reichstag sehr unterschieden.
Diese sey weder nach der Reichsverfassung und dem Herkomnen
nothwendig, wie das ganze seitherige Stimmen-Verhältniss beweise, bey
welchem der protestantische Theil sich mit der mindern Zahl begnügen
müssen, noch auch sey sie zur Beruhigung der beiderseitigen Religions-Verwandten
erforderlich, indem immer jene Religions-Gleichheit fester Grundsatz
bleibe, zu dessen Sicherung das die Stimmen-Parität völlig ersetzende
Recht der itio in partes angeordnet sey, und zu dessen noch ängstlicherer
Befestigung der gegenwärtige, in dem mildern Licht der Aufklärung immer
weiter fortschreitende und die Besorgniss unwürdiger Religions-Vervortheilungen
immer mehr entfernende Geist der Zeit am wenigsten Anlass gebe.
Ueberdies erscheine es gar nicht rathsam, die volle Würkung eines so
wichtigen, durch die Bemühungen der zwei vermittelnden Mächte zu Stande
gekommenen Deputations- und Reichs-Schlusses, von dem die fernere Wohlfahrt
und Ruhe des deutschen Reichs abhänge, auch nur in einzelnen
Punkten aufzuhalten und zu reformiren. Man wünsche und trage vielmehr
angelegentlich darauf an, dass das Reich sich lediglich an diesen Schinss
1‘ No. 629. 2: Cfr. No. 622.
@Franier, Preussen und die kath. Kirche. IX. 3