Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 619 
K. Nentnt Aulage 17. 
Gemeindeed (Zusö2 Abf. IL) 
  
  
Steuernebenliste C 
für 
Einkünfte und Grträge 
ausschließlich aus Kapitalvermögen 
(EinkSt Ges. Art. 7 Abs. I Ziff. 3, KapSt Ges. Art. 1) 
oder 
ausschließlich aus Beruf und an sonstigen Bezügen 
(Eink St Ges. Art. 7 Abs. I Ziff. 4) 
oder 
ausschließlich aus Kapitalvermögen und aus Beruf und an sonstigen Bezügen 
(EinkSt Ges. Art. 7 Abs. 1 Ziff 3, 4, KapStGes. Art. 1) 
für 
Sas äSteuerjahr 191. 
Vorbemerkungen: 
1. Die Vorschläge des Rentamts sind in die entsprechenden Spalten tunlichst schon vor Beginn der Ver- 
handlungen des Steuerausschusses mit Bleistift einzutragen. 
2. Die Steuerliste bildet auch die Grundlage für die Steuerstatistik. 
3. Wegen der Feststellung der Zuschläge nach Art. 25 Abs. II, III d. UmlGes.#(bei Berufseinkünften 
von mehr als 8000 .X) vgl. §§ 52 Abs. I, 60 Abs. I Ziff. 11, 12, Abs. IV d. Vollz Vorschr. z. 
Eink St Ges., sowie Spalte 16 dieser Liste. 
4. Der Vollzug der Art. 3, 6, 25 Abs. 1, IV, V, VI, 26 d. Umles. obliegt der Gemeindebehörde. 
5. In der Spalte 32 ist auch der Betrag vorzumerken, für den nach Art. 46 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. II d. 
UmlGes. eine amtsfremde Kreisgemeinde umlagenberechtigt ist. 
Farbe der Steuernebenliste C rotmeliert.
	        
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