Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 633 
Listemnnnmmer Aulage 21. 
(zu § 05 Adf. VII.) 
1. Sie schulden für das Steuerjahr 191. 
.................. .«..........JEinkommensteuern 
.......................... Gewerbsteuern 
„ J1— Kapitalrentensteuern 
4 Kreisumlage zu %) aus diesen Steuern und aus einem weiteren vor- 
merkungsweise veranlagten steuerbetrage von 
i ..3 Landeskirchensteuer % 
4. 1Zuschläge nach Art. 31 d. Eink StGes., Art. 18 d. Gewtes., 
Art. 14 d. KapStWGes 
  
2. Diese Schuldigkeit ffit: . zu bezahlen. Bei Zahlung durch 
Postanweisung oder durch Zahlkarte auf das rentamtliche Postscheckkonto Nummer.. ist auf die 
oben angegebene Listennummer Bezug zu nehmen. Bei Zahlung an der rentamtlichen Kasse ist diese 
Mitteilung mitzubringen, widrigenfalls für die wiederholte Ausfertigung einer Einzelaufstellung der 
Schuldigkeit 10 „J berechnet werden. 
3. Ferner wird Ihnen mitgeteilt, daß für die Zwecke der gemeindlichen Umlagenberechnung 
(Art. 25 Abs. II, III d. Uml Ges.) Ihrer Einkommensteuer ein Zuschlag von 
hinzugerechnet werden wird. 
4. Der Empfang dieser Mitteilung ist auf den Beginn und Lauf der Berufungsfrist ohne Einfluß. 
5. Die ermäßigten Grund= und Haussteuern samt den Kreisumlagen, Landeskirchensteuern hieraus 
und Unfallversicherungsbeiträgen werden gesondert berechnet. 
Nur bei Berufselnkommen von 
mehr als 8000 Mef. auszufüllen. 
  
  
  
(Siegel.) 
Auf die obenbezeichnete Schuldigkeit Datum Unterschrift des rent- . 
sind bezahlt worden in Zahlen amtlichen Kassiers Siegel. 
n8 * 0 
ferner für Mahn= und # 
Schreibgebühr . **„) — 1 
7 A. . J 
ferner für Mahn= und 
Schreibgebühtr ... .6 45 
  
  
  
*) Die Berechnung der Kreisumlagen ist erfolgt auf Grund der letzten Landratsbeschlüsse vor- 
behaltlich ihrer Genehmigung durch den Landratsabschied. 
  
Die Benützung anderer zweckentsprechender Formulare ist gestattet.
	        
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