Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 653 
Anlage 29. 
Anzeige Gusss I W. 
derGemeindehrhätde.....--.........-....--...·...-.-..........---- 
  
andagti...-...-.... ...Rentamt.........-...-...............-.-.-.. 
nach§81Abs.11,IVd.VollzVorschr.z.EinkStGes.u.§24Abs.1,11d. VollzVorschr. 
nachstehenden Steuerzugang 
nachstehende Steuermehrung 
  
z. Gew t Ges. über im Laufe des Steuerjahrs 191.— 
  
  
2. Stand MBM 
3. Geburtsort 
  
  
4. Geburtstag 
t .. »—»·»»w—»»»»—-»— 
Des Steuerpflichtigen 5. Glaubensbekenntnis 
6. Staatsangehörigkeit 
7. Wohnung 
8. etwaiges Arbeilsverhältnis 
und Arbeitsstätte 
  
  
  
  
  
9. Grund und Zeitpunkt des Steuerzuganges oder 
der Steuermehrung 
  
10. Bezeichnung einer etwaigen gewerblichen Be- 
triebsstätte 
  
11. Art » · . 
einer etwaigen bisherigen Besteucrung — — — — — 
12. Ort 
  
  
  
Bemerkungen: 1. Die im Laufe eines Kalenderjahrs erstalteten Anzeigen sind fortlaufend mit Nummern zu 
versehen. 
2. Wegen der Fälle, in denen Steuerzugangs= und Steuermehrungsanzeigen zu erstatten sind, 
vgl. die §§ 78 Abs. II, III, V, VIII, 80 Abf. I, II, V, VII b. Vollz Vorschr. z. Eink St Ges. 
und §§ 23 Abs. I, II d. Vollz Vorschr. z. GewSt Ges. 
Farbe der Anzeige gelblich.
	        
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