Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 657 
  
  
  
Nachhol. Anlage 31 
Nücberg. Reg. Nr — (zu § 82 Abl. III). 
1. Sie schulden fr#. Monate des Steuerjahrs 191. 
HH. Einkommensteuern 
. .–iD Gewerbsteuern 
Kapitalrentensteuern 
........... b«JKreisumlagezu.........0-o«s«)cmsdiesenSteuernundan-einemwciteren 
vormerkungsweise veranlagten. steuerbetrage 
vean — r 
.....Löandeskirchensteuer z % 
Zuschlägen nach Art. 31 d. Eink St Ges., Art. 18 d. GewStW Ges., Art. 14 
d. Kap StGes. 
BB )) MA —70 
2. Diese Schuldigkeit ist - zu bezahlen 
Bei Zahlung durch Postanweisung oder durch Zahlkarte auf das rentamtliche Postscheckkonto 
Nummer . . ist auf die oben angegebene Registernummer Bezug zu nehmen. Bei Zahlung 
an der rentamtlichen Kasse ist diese Mitteilung mitzubringen, widrigenfalls für die wiederholte 
Ausfertigung einer Einzelaufstellung der Schuldigkeit 10 J7 berechnet werden. 
6*55 — 3. Ferner wird Ihnen mitgeteilt, daß für die Zwecke der gemeindlichen Umlagen- 
s berechnung (Art. 25 Abs. II, III d. Uml Ges.) Ihrer Einkommensteuer ein Zuschlag von 
7*?2 ** hinzugerechnet werden wird. · 
4. Gegen die Festsetzung der Schuldigkeit an Einkommen-, Gewerb- und Kapitalrentensteuern 
sowie gegen die in Ziff. 3 bezeichnete Feststellung haben Sie das Rechtsmittel des Einspruchs an 
den Steuerausschuß. Der Einspruch wäre innerhalb 2 Wochen nach dem Tage des Empfanges 
dieser Mitteilung beim Rentamt anzubringen. 
  
  
  
  
(Siegel.) 
Auf die obenbezeichnete Schuldigkeit Datum Unterschrift des Siegel 
sind bezahlt worden: in Zahlen rentamtlichen Kassiers 1 
) i 
ferner für Mahn= und 1 
Schreibgeböhrr. .. 6 
W * l 
  
ferner für Mahn- und 
Schreibgebühr 1 
*) Die Berechnung der Kreisumlagen ist erfolgt auf Grund der letzten Landratsbeschlüsse vorbehaltlich 
ihrer Genehmigung durch den Landratsabschied. 
  
  
— 
Die Benützung anderer zweckentsprechender Formulare ist gestattet. 
Farbe der Mitteilung hellgrün. 
102
	        
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