Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 33. 671 
V. Mechtsmittel. Seite 
8 64. Berufung (Anlagen 22, 23, 24) 531 
§ 65. Frist und Form der Berufung (Anlagen 25, 26) 532 
§ 66. Besondere Berufungsfrist (Anlage 27) 533 
§ 67. Rentamtliche Berufung . 534 
§ 68. Nochmalige Prüfung durch den Steuerausschuß 534 
§ 69. Vorlage der Berufungen (Anlage 28) 535 
§ 70. Bildung der Berufungskommissionen 535 
§5 71. Aufgabe der Berufungskommissionen 536 
§ 72. Geschäftsgang der Berufungskommissonen 536 
§ 73. Beschwerde 537 
§ 74. Frist und Form der Beschwerde 538 
§ 75. Bildung der Oberberufungskommission 588 
§8 UV6. Beschwerde der Regierungsfinanzkammer 538 
VI. Veranlagungsperioden, Steneränderungen, Stenerzugänge und Steuerabgänge, Wohnorts- 
wechsel der Steuerpflichtigen. 
§ 77. Sollaufstellung und Sollprüfung . . . . . . . 539 
§ 78 Einkommensmehrungen während des Sreuerjahrs . . . . . . 540 
§ 79. Einkommensminderungen während des Steueriahrs . . . . 542 
§ 80. Zu-= und Abgänge . . . . . . 544 
§ 81. Anzeigen der Zu- und Abgänge (Anlagen 29, 30). . . . . . 546 
§ 82. Durchführung der Veränderungen. Einspruch (Anlage 31) . . . 548 
8 83. Anzeige des Wohnortswechsels . . . . . . . . . 549 
VII. Steuernachholungen. 
§ 84. Steuernachholungen (Anlage 39) 549 
§ 85. Steuernachholungen in Nachlaßfällen. Versicherung an Eides Statt (Anlagen 33, 34). 551 
VIII. Strafbestimmungen. 
§ 86. Hinterziehnge ...... .552 
§ 87. Besondere Straffälle . . .. . . . .553 
8 8. Verletzung der Steuerverschwiegenheit . . . . . . 553 
§ 89. Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen . . 554 
8 90. Zuständigkeit in Straffällen (Anlage 35) . . . . 554 
§ 91. Strafanteile der Gemeinden . . . . . 554 
IX. Kosten des Verfahrens. 
§ 92. Veranlagungskosen .... . .. 554 
§ 93. Rechtsmittelkosten . . . . . . . . . . 555 
§ 94. Gebührenpflicht der Entscheidungen. . . . . 555 
§ 95. Entschädigungen der Kommissionsmitglieder usw. 556 
X. Steuererhebung nund Schlußbestimmungen. 
§ 96. Entrichtung der Sterrr ... 556 
§ 97. Steuerniederschlagung . . . . . . 557 
§ 98. Fristenberechnung 568 
§#99. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. 668 
§ 100. Inkrafttreten des Gesetzes 558
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.