Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 36. 741 
„Die Direktivbehörden werden ermächtigt, auf Antrag aus Billigkeitsrücksichten 
die Reichsstempelabgabe von Wertpapieren sowie von Gewinnanteilschein= und 
Zinsbogen ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Versteuerung zu erstatten, wenn 
die Wertpapiere, Gewinnanteilscheinbogen oder Zinsbogen nachweislich nicht zur Aus- 
gabe gelangt sind und die Papiere oder Bogen entweder unter amtlicher Aufsicht ver- 
nichtet werden oder ihre früher erfolgte Vernichtung einwandfrei nachgewiesen wird.“ 
München, den 24. Mai 1911. 
Dr. v. Pfaff. 
  
Nr. 3990 14. 
Bekanntmachung über die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen. 
A. Staatsministerien des Innern und für Verkehrsangelegenheiten. 
Um die Weiterverbreitung der Maul= und Klauenseuche durch Eisenbahnwagen zu 
verhüten, müssen sämtliche Eisenbahnwagen, die zur Beförderung von Klauentieren benützt 
worden sind, bis auf weiteres einer verschärften Desinfektion gemäß § 4 Abs. 2 Buchst. b 
der Bekanntmachung vom 24. August 1904 (GVl. S. 481) unterworfen werden. 
München, den 25. Mai 1911. 
v. Frauendorfer. Dr. v. Grettreich. 
  
Nr. 9110d4. 
Bekanntmachung, Errichtung einer Bauleitung für das staatliche Walchenseekraftwerk betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird vom 1. Juli 1911 ab die einem Straßen= und 
Flußbauamte gleichgeordnete K. Bauleitung für das staatliche Walchenseekraftwerk in 
Kochel errichtet. 
München, den 27. Mai 1911. 
Dr. v. Brettreich. 
Nr. 416 alb4. 
Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen 
aus Osterreich-Ungarn. 
K. Staatsministerium des Innern. 
I. Das mit Bekanntmachung vom 12. Oktober 1910 (GVl. S. 967) verfügte 
Einfuhrverbot wird neuerdings auf die ungarischen Sperrgebiete Nr. 6, 7, 24, 25, 38, 
39, 45 und 57 ausgedehnt.
	        
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