Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

776 
II Die beiden Beurteiler versehen jeden Bogen und jede Zeichnung mit dem Vermerke 
„Gesehen“, der Tagesangabe und der Unterschrift. Sie tragen die von ihnen vorgeschlagene 
Notenziffer, jeder für sich, in eine nach den Platzuummern geordnete Liste ein und leiten 
diese unmittelbar dem Vorsitzenden der Abteilung zu. 
III Ergibt sich der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, so ist diese sorgfältig festzustellen 
und mit entsprechendem Antrage dem Vorsitzenden der Abteilung mitzuteilen. 
Iy Persönliche Verhältnisse der Prüflinge, die auf das Prüfungsergebnis eingewirkt haben 
können, z. B. Erkrankung vor oder während der Prüfung, Familienverhältnisse u. dgl., 
dürfen bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. 
8 28. 
Die Notenziffern für die mündliche Prüfung werden von der prüfenden Gruppe sofort 
nach Entlassung des Prüflings festgesetzt und nach Abschluß der mündlichen Prüfung in 
einer alphabetischen Liste dem Vorsitzenden der Abteilung übergeben. 
8 29. 
! Um das Gesamtergebnis der Prüfung (Verordnung § 16) zu gewinnen, wird schon 
bei der Stellung der einzelnen Aufgaben die Bewertungsziffer eines ganzen Gebiets auf die 
einzelnen Aufgaben nach deren Umfang und Bedentung so ausgeteilt, daß die Summe der 
Unterbewertungsziffern gleich der Bewertungsziffer des Gebietes (§§ 22—25) ist. Mit 
den so gewonnenen Unterbewertungsziffern werden die Notenziffern der einzelnen Bearbeitungen 
vervielfacht. Die Summe aller Produkte wird auf die nächst niedrigere ganze Zahl ab- 
gerundet (z. B. 42,9 auf 42). 
I1. Das Gesamtergebnis wird für jedes der vier Fächer ausgedrückt 
wenn die Summe der Produkte beträgt: durch die Befähigungsstufen: 
24—42: Mit Auszeichnung bestanden, 
43—64: Gut bestanden, 
65—84: Bestanden, 
85 oder mehr: Nicht bestanden. 
§ 30. 
1 Die Notenziffern für die einzelnen Aufgaben und für die Prüfungsgebiete werden in 
einer Sitzung der Abteilung festgestellt; dabei sind etwa vorgekommene Ordnungswidrigkeiten 
zu würdigen. Der Vorsitzende der Abteilung legt sodann die zu den Bearbeitungen gehörigen 
Anhängeblätter mit den Namen der Prüflinge vor, worauf die Abteilung das jedem Prüfling 
zukommende Gesamtergebnis zusammenstellt. Die Anhängeblätter mit Kennworten von Be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.