Gesch und Verorduuugs·Bluli
für das
Königreich Bayern.
Nr. 39.
München, den 12. Juni 1911.
Inh a 1t:
Bekanntmachung vom 21. Mai 1911, den Vollzug des Zuwachssteuergesetzes betreffend.
Nr. 18083.
Bekanntmachung, den Vollzug des Zuwachssteuergesetzes betreffend.
#-Staatsministerinm der Finanzen.
Durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. Mai 1911 (SZentralblatt für
das Deutsche Reich 1911 S. 199) sind gemäß § 18 Abs. 2 der Zuwachssteuer-Ausführungsbestimmungen
nachstehende Muster für einen Auszug aus den Vorschriften des Zuwachssteuergesetzes
und eine Mustererklärung A und B, die nach § 18 Abs. 1 a. a. O.
der Aufforderung zur Einreichung der Zuwachssteuererklärung beizufügen sind, bekannt gegeben
worden.
München, den 21. Mai 1911.
Dr. v. Pfaff.