Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 39. 
4. a) Haben Sie oder Ihre Eltern (Vor- 
eltern, Erblasser) die Erwerbskosten 
ganz oder teilweise getragen? 
b) Wie hoch waren diese einschließlich der 
ortsüblichen Vermittelungsgebühr? 
Die Frage zu b ist nur zu be- 
antworten — unter Vorlage der 
Belege —, wenn die Erwerbskosten 
mehr als 4 Prozent des zu 2 ange- 
gebenen Preises unter Abzug des 
Betrags zu 3 betragen haben. 
5. Wie hoch war der gemeine Wert des 
Grundstücks 
aà) zur Zeit des Erwerbes, falls hier- 
für ein Preis nicht vereinbart oder 
nicht mehr zu ermitteln ist, 
b) am 1. Januar 1885, falls der Er- 
werbsvorgang vor diesem Zeitpunkt 
liegt? 
Die Grundlagen der Wertangabe 
(Kaufpreise anderer Grundstücke, die 
sich zur Vergleichung eignen, Er- 
tragswerte, amtliche Wertermitte- 
lungen) sind möglichst beizufügen. 
  
807 
4. d) Ja. 
b) Ich Aatte laut beiliegenden Ousftungen 
zu# Sahlen 
an Hostendes Kam'verfrags, Schreib— 
und Gerichtspebahren 7.000.4, 
2. au Stacts—- und Ce- 
meinde—Umsatssteuer 
und Stenpel 
8. an den Agenten Braun 
in Schönau eine Ver- 
mittelungsgebilir von 
I . M. des Kapreises 
750 — ; die orts&— 
übliche Vermitteluzgs— 
Yebälr beträgt ½ o. H. 
des Kanpreises; an— 
Surechnen sind daser 
2 000, 
275 
9 
6. a) Isommt nicht in Frage, da der Er- 
werb zicht vor dem 1. Jan##or 7985 
Feleyenundem Er##röspreisverein— 
5) bart und nacheweisbar ist. 
B. Veräußerungspreis. 
1. Wie hoch ist der gegenwärtige Ver- 
äußerungspreis? 
Etwa in dem Preise enthaltene 
oder außerdem verabredete Neben- 
leistungen sind nach Art und Wert 
anzugeben. 
  
1. 750 000 K (75000 NJ bar, 75 000 
Hipothesenubernahme).
	        
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