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Umfaßt der zu 1 angegebene Ver-
äußerungspreis auch Erzeugnisse, Ma-
schinen (§ 10), Mobiliar, Inventar usw.
(§ 13) und wieviel ist auf jede Art
dieser Gegenstände gerechnet?
Haben Sie die Kosten der Veräuße-
rung und Übertragung übernommen
und bezahlt (§ 22 Ziffer 1) und in
welchem Betrage?
Die Hoöhe der einzelnen Posten
ist tunlichst durch Belege nachzu-
weisen.
Haben Sie oder Ihre Eltern (Vor-
eltern, Erblasser) für eine (nach dem
1. Januar 1911 entstandene) Wert-
minderung Ihres Grundstücks eine
Entschädigung erhalten (§ 23)7
Welcher Betrag dieser Entschädi-
gung ist nicht zur Beseitigung des
Schadens verwendet worden?
Wer hat die Zahlung der Wertzuwachs-
steuer übernommen?
2. Ja, zusammen 16 000.,
und Stpar:
fur den Viehbestand
(2 Pserde, 16 Kue,
2 Kinder, 5 Schweine)
fur lunduirischaftliche
Gerdfe einschliessuickh
ciner Hdcksclscgeide-—
maschene
fur Fulster- und andere
Vorrũte
fur den Waldbestand
für a##dere Erzseugaisse
(Obstbäme) 2500 „
3. Ich habe dem Agenten Nord in Ostheim
eine VFermittelungsgebuon 1½ vom
Aunderf des Ferdusserangspreises 3½—
gesagt und (auf beillegender Quittungꝗ
auch gesahit (750 —10); diese Gebulir
ist ortsäblich. Die sonstühen Kosten
Kotte der Ka s tragen.
7500—
2000
1 000.
5000.
4. Im Junuor 71911 musste ich im Zwangs-
enteignungsversuhren wzum Bau der Kreis-
strasse von Schönau nach Postdorf 50 %
10 cm Ackerland an den Isreis abtreten.
i#ch erdielt eine Entschädiqunqg von
5000 —, und swmaoar 3. 000 Ar die
enfeipynele F’acke, 2000 — als Ersat:
fur die Wertminderung des auruck-
gebliebenen Teiles, insbesondere suir die
durch den Strassenbau nötig gewordene
Verlegung eimes Feidmwegs. Die Ferlegurg
des Fefd#sseys st lswischkhten mit einens
Kostepamod von 500 ausgeusrt
worden. Nicht zur Beseitiqunq des
Schadens rerwmencet s##d also 7500—.
5. Ich.