810
stellten Baulichkeiten bereits bei
dem Erwerbe seitens des bisherigen
Eigentümers oder seiner Eltern
(Voreltern, Erblasser) bestanden,
b) Aufwendungen, die der laufenden
Unterhaltung von Baulichkeiten oder
der laufenden Bewirtschaftung von
Grundstücken dienen,
I) Aufwendungen, die auf Erzeugnisse
des Grundstücks, Maschinen, Mo-
biliar, Inventar und dergleichen
gemacht sind.
3.“) Hat sich der Wert der Bauten, Um-
bauten und sonstigen Verbesserungen (§ 14
Ziffer 3) innerhalb der Besitzzeit im Werte
gemindert, bejahendenfalls um wieviel?
Welche Aufwendungen, Leistungen und Bei-
träge haben der bisherige Eigentümer oder
seine Eltern (Voreltern, Erblasser) während
ihrer Besitzzeit für Straßenbanten, andere
Verkehrsanlagen einschließlich der Kanali-
sierung, sowic ohne entsprechende Gegen-
leistung und Verzinsung für sonstige öffent-
liche Einrichtungen gemacht (§ 14 Ziffer 4)
Für jede Aufwendung ist ihr Be-
trag und der Zeitpunkt, in dem sie
gemacht ist, tunlichst durch Belege
nachzuweisen.
Anmerkung
a) Soweit der aus dem Grundstück erzielte
Jahresertrag hinter 3 vom Hundert des
Erwerbspreises zuzüglich der nach § 14
Ziffer 1 bis 3 zulässigen Anrechnungen
zurückbleibt, ist der Veräußerer berechtigt,
den Abzug des Fehlbetrags für läng-
stens 15 zusammenhängende, nach dem
1. Januar 1885 liegende Jahre hier-
neben zu beantragen. Die Höhe des
*) Diese Frage ist für bergmännische Versuchs= und
Ausrichtungsarbeiten nicht zu beantworten.
8. Der Anbau des Stalles com Jahre 1893
duarfle Jefst elbva 500 weniger wert
sein. Von den Kosten der Beidsserungs—
anlage werden wegen eingefrefener Wert-
minderung 300 M abzusiehen sein.
Heim Bau einer Eisenbahn im Jahre 1907
habe ich zu einer Nallestelle in der
a#tee meimes Cutfes eiten Beitrag von
2 000 +K bezall!.
a) Der Erfraymemes Grundstacs (Rol-
ertray Nach Absug der Werbungs—
Kosten) urfer Einrechnung des Miet
werts der eipenen Wollung betrug
im JIahre 1896 infolge Hagelschlags
nur 1000M.
im Jahre 1896 infolge Missernte nur
7200—.
Die Ertragsausfälle send durch Fer-
ssicherungen nicht gedeckt. Ich be-