Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Protokoll des Gemeindeausschusses 
für Umlagenbeschlüsse, wenn auf die 
5 Höchstbesteuerten mehr als ⅛ der 
Summe der Steueransätze (Umlagen- 
gesetz Art. 26) entfällt. 
Benützbar als Muster oder zum 
Einkleben in das Protokollbuch so- 
wie für Abschriften und Auszüge. 
Beilage 3. 
(Zu § 105.) 
Zur heutigen Sitzung hat der Bürgermeister — Stell- 
vertreter des verhinderten Bürgermeisters —1) alle übrigen 
im Gemeindebezirk anwesenden Mitglieder des Gemeinde- 
ausschusses gehörig geladen. 
Die Summe der Steueransätze (Umlagengesetz Art. 26) 
  
beträgt.-...............·. «......... J.Davontressenauf ddsk 
Höchstbesteuerten nämlich auf: 
1......... «....z 
2......... 4 
3. M. 4 
4 M 
55. „0ö2DP 
zusammen: M , 
also mehr als ein Drittel. 1)2) 
Diese Höchstbesteuerten sind unter Angabe des Gegen- 
standes der Beschlußfassung zur Sitzung besonders geladen 
worden (Umlagengesetz Art. 30 Ziff. 1). 
Die gesetzliche Zahl der Ausschußmitglieder beträgt 
, die Zahl der Höchstbesteuerten, die dem Gemeinde- 
ausschuß nicht ohnehin angehören, beträgnt .. ; die Summe 
beider Zahlen ist. 
An der Beratung und Abstimmung haben. 
also mehr als die Hälfte dieser Summe, teilgenommen. 
Von den ferngebliebenen Ausschußmitgliedern sind ent- 
schuldiiitt:: .“ 
Folgendes beschlossen:) 
1) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen. 
2) In diesem Satze sind — nach Zahl, Namen und Steueransätzen — die 5 oder weniger als 5 Höchst- 
besteuerten aufzuführen, auf die mehr als ½ der Summe der Steueransätze entfällt. 
3) Das Protokoll soll von allen Anwesenden unterzeichnet werden.
	        
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