Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Die Beschlüsse des Landrats über die Errichtung einer zweiten Heil= und Pflegeanstalt 
bei Günzburg erhalten Unsere Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir gerne die Beschlüsse über den Ausbau und die Weiterführung 
der Flußkorrektionen. 
München, den 9. Juni 1911. 
Luitpo d, 
Prinz von #Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Kahr. 
Nr. 3015 7. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
A. Staatsministerium des Innern. 
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde 
Augsburg 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 
5000 000 Mark und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 in 
den Verkehr bringe. « 
München, den 9. Juni 1911. 
Dr. v. Srettreich. 
Nr. 418b 10. 
Bekanntmachung über die Ermittlung und weitere Behandlung tuberkulöser und tuberkulose- 
verdächtiger Rinder aus Dänemark, Schweden und Norwegen in den Seequarantäneanstalten. 
K. Staatsministerium des Junern. 
J. 
(Abdruck aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 S. 156.) 
Bekanntmachung. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. April 1911 auf Grund der §S 6 
und 7 Ziff. 1 des Gesetzes vom Di 10 über die Abwehr und Unterdrückung von 
Viehseuchen (RGBl. 1894 S. 410) beschlossen, den Bundesratsbeschluß vom 17. Fe-
	        
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