Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

938 
  
Beispiel. 
4 
Strafe: 20 
Bescheidsgebühr: 7 
Vorlade= und Zu- 
stellgebühren: 0,20 
Postporto: 0 
Sonstige Kosten: — 
  
zusammen: 24,40 
Dieser Betrag wäre 
an den (#ondeein- 
?cmer # 10/Jtadr 
abzuliefern. 
  
Beilage 7. 
(Zu § 48.) 
Strafbescheid. 
Di 5. Judi 1912. 
Der Eutsbesilser Kart 
in Limboaci hat nach Anzeige des Poliseidieners 
Hund, den er biskher in der Einöde Raufeld mit 3 M versteuert hatte, am 
6. Juni 1912 in sein Amtesen uach Dillstadt iiberge füüirt, jedoch bis leute unter- 
Negser 
Denner Seinen 
lassen, ilnn ssur höheren flundeabgabe (0 MA) aneumelden. 
Er hat dadurch der oberpolizeilichen Vorschrift zur Sicherung und Über— 
wachung der Hundeabgabe vom 13. Juni 1911 82 46k. II, 8 à zuwidergehandelt und sich 
einer rechtswidrigen 
schuldig gemacht. 
Der heschuldigte isc 12 vorigen Jalire sclon einmal wwegen rectsrvidriger Ent- 
ziekung der Hundeabgabe bestraft worden; er besindet ssich daker im Ruickfalle. 
Auf Grund des Hundeabgabengesetzes vom 14. August 1910 Art. 13, 14 
und der bezeichneten oberpolizeilichen Vorschrift § 8 wird deshalb gegen ## eine 
Geldstrafe von 20 .4 
Verkürzung der Hundeabgabe 
  
festgesetzt. Auch fallen ih## die Kosten des Strafverfahrens zur Last. 
Gegen diesen Strafbescheid kann die gerichtliche Eutscheidung beantragt werden. 
Der Antrag wäre binnen einer Woche nach der Eröffnung oder nach der Zustellung 
oder bei dem 
bei dem unterfertigten Cemeinderat Buüirgerm eister 
in Limbachi) zu stellen. 
Der Gemeinderat Dillstadt. 
(Siegel, 
Unterschrift des Bürgermeisters:) 
1) 5½ Eudle der Zustellung dur# dessen Fermlung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.