Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

964 
Gezeichnung der 
Gemeindeverwaltung:) 
An 
d 
in 
Betreff: 
Veranlagung der Warenhaussteuer 
für 19 
225242 
Beilage 1. 
Gu § 21.) 
Der hat in geheimer 
Sitzung beschlossen, Sie für das nebenbezeichnete Jahr mit 
einer Warenhaussteuer von 
4 
  
zu veranlagen. 
Der Veranlagung sind zu Grunde gelegt worden: 
1. ein Geschäftsumsatz von M, 
2. ein gewerblicher Reinertrag von A. 
  
Die Warenhaussteuer beträgt daher 
.......... VjodeöGeschäftsumsatzeö, " 
... . . bes gewerblichen Reinertrags. 
Zugleich ist die Warenhaussteuer auf die nachbezeichneten 
Gemeinden entsprechend dem Verhältnis ausgeschieden worden, 
in dem Ihre Gewerbsteuer (Betriebskapitalsanlage) und Er- 
— zusammengerechnet) ausgeschieden ist. Hiernach 
treffen 
  
von Ihrer von Ihrer 
auf die Gemeinde Gewerbsteuer Warenhaussteuer 
- 4+ 
  
  
  
  
zusammen: 
Gegen den Beschluß ist die Beschwerde an d 
zulässig. Die Beschwerde wäre 
innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Eröffnung 
entweder hieramts schriftlich ün.4. facher Fertigung ein- 
wicgen oder im Rathause Zimmer. zu Protokoll zu 
geben. 
Der Steuerbetrag von 4 ist spätestens am 
19... im Rathause Zimmer... 
abzuliefern. 
(Unterschrift des 
Bürgermeisters):
	        
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