Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

989 
Blatt 
     
eseh und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 46. 
München, den 8. Juli 1911. 
Inhal t: 
Bekanntmachung vom 23. Juni 1911, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 24. Juni 1911, Auflösung und anderweitige Organisation, von Forstdienststellen 
betreffend. — Bekanntmachung vom 4. Juli 1911, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. — Bekanntmachung vom 6. Juli 1911 über die Einfuhr von Rindern 
und Ziegen aus der Schweiz. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
  
  
  
Nr. 7026 aà. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, 
in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 JNX eingeteilte Schuldverschreibungen 
in den Verkehr zu bringen: 
eine weitere Serie (106) verlosbarer, vom 1. Juli 1911 an innerhalb 70 Jahren 
im Wege der Kündigung, der Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einzulösender 
4% iger Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von 10 000000 Mark. 
München, den 23. Juni 1911. 
J. A. 
Staatsrat v. frazeisen. 
149
	        
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