Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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— GVBl. S. 909 — verfügte Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindern und 
Ziegen mit sofortiger Wirksamkeit auf den Kanton Neuenburg ausgedehnt. 
München, den 6. Juli 1911. 
Dr. v. Brettreich. 
  
Staatsdienst Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 27. Juni 1911 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten Joseph 
Georg Ritter von Steiner zum Staats- 
rate im ordentlichen Dienste zu ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 6. Mai 1911 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, nachstehende Ordens- 
auszeichnungen an Beamte und Offiziere des 
Hofstaates Seiner Majestät des Königs von 
Montenegro zu verleihen: 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
I. Klasse: 
dem Hofmarschall Slavo Ramadano- 
vitch; 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
II. Klasse mit Stern: 
dem Leibarzt Dr. Bojidar Perazic; 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
II. Klasse: 
dem Adjutanten Miloutine Tomanovitch; 
  
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
IV. Klasse mit der Krone: 
dem Ordonnanzoffizier Wladimir Zimog- 
nitch; 
das Verdienstkreuz des Ordens vom 
heiligen Michael mit der Krone: 
dem Leibfourier Jlia Jovanovitch. 
Ferner haben Seine Königliche Hoheit 
Prinznitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, Sich allergnädigst bewogen ge- 
funden, 
unterm 22. Mai 1911 dem K. Kämmerer, 
Staatsrat i. a. o. D. und Staatsminister 
Dr. Max Grafen von Feilitzsch und dem 
K. Kämmerer und Regierungspräsidenten a. D. 
Dr. Rudolph Freiherrn von Roman in 
Rücksicht auf ihre seit 50 Jahren mit Treue 
und Eifer geleisteten Dienste das Ehrenkrenz 
des Ludwigsordens; 
ferner den nachstehend genannten Persfön= 
lichkeiten mit Rücksicht auf ihre vierzigjährige 
ehrenvolle Dienstzeit das Luitpoldkreuz zu 
verleihen:
	        
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