Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

III.  Die  Schwankungen  der  Verfassungofrage.  110

mäßig  junges  Aggregat  von  vielen  einzelnen,  durch  Erbschaft,
Kauf  und  Eroberung  zusammengebrachten  Provinzen.  Die  in
einigen  von  diesen  vorhandenen  Stände  kamen  nur  als  örtliche
Korporationen  in  Betracht.  Sie  waren  wohl  geeignet,  an  der
Provinzialverwaltung  teilzunehmen,  konnten  dagegen  auf  die
allgemeinen  Angelegenheiten  nur  lähmend  und  störend  einwirken.
  Für  Stein  war  also  das  Ziel,  auf  das  die  politische
Entwickelung  Preußens  gerichtet  werden  mußte,  schon  damals
der  Uebergang  von  dem  absoluten  Königtum  zum  Repräsentativsystem:
  er  war  der  intellektuelle  Urheber  desselben  für  Preußen.

Wie  er  sich  die  Ausführung  gedacht  hat,  ist  nicht  sicher
erkennbar.  In  der  Denkschrift  über  die  zweckmäßige  Bildung
der  obersten  und  Provinzialbehörden,  die  er  zu  Nassau  1807
ausarbeitete  und  als  Programm  mit  nach  Memel  brachte
(Bd.  III,  S.  433),  sprach  er  zwar  nicht  ausdrücklich  von  der
Notwendigkeit  einer  Repräsentatioverfassung,  empfahl  aber
doch  im  allgemeinen,  die  Regierung  möge  sich  durch  die  Kenntnisse
  und  das  Ansehen  aller  gebildeten  Klassen  verstärken,  indem
  sie  diese  durch  Ueberzeugung,  Teilnahme  und  Mitwirkung
bei  den  Nationalangelegenheiten  an  den  Staat  knüpfe.  Das
wird  um  so  mehr  auf  eine  Nationalrepräsentation  gedeutet
werden  dürfen,  als  er  selbst  bezeugt,  damals  sei  der  König  der
Bildung  von  Reichsständen  geneigt  gewesen.  Auch  hatte  dieser
in  einem  zur  Veröffentlichung  bestimmten  Aufsatz,  den  der
Freiherr  ihm  im  September  1808  zur  Billigung  vorlegte,  keinen
Anstoß  an  den  Worten  genommen,  bei  der  Entwerfung  des
Planes  für  die  Neugestaltung  der  Zivilverwaltung  sei  man  „von
einem  repräsentativen  System  ausgegangen“,  das  der  Nation
wirksamen  Anteil  an  der  Gesetzgebung  sichern  und  so  Gemeinsinn
  und  Liebe  zum  Vaterlande  dauerhaft  begründen  solle.  Und
als  Stein  im  November  1808  dem  Zusammenwirken  seiner
einheimischen  Gegner  mit  den  fremden  Gewalthabern  weichen
mußte,  fand  in  seinem  von  Schön  aufgesetzten  politischen
Testament  (Bd.  III,  S.  468),  das  er  seinen  bisherigen  Mitarbeitern
  als  Programm  für  die  Zukunft  hinterließ,  auch  die
Forderung  einer  allgemeinen  Nationalrepräsentation  ihren  Platz.
Wie  er  sich  deren  Einrichtung  dachte,  bleibt  freilich  unklar,