Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  19.  321

Wuster  31,
(Ausführungsbestimmungen  8  199.)

GEinnahmebuch

über  das  Aufkommen  an  Reichsstempelabgabe

für  das
Viertel  des  Rechnungsjahrs  19
Dieses  Buch  enthält  ...  Blätter,  Geführt  vor
cuelche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unter-  ecn
æeickneten  belegten  Schnur  durchsogen  Sind.  ame:n.  —
(Dienststellungg

—528W  den  #.  19

(Name)

(Dienststellung)

Anleitung.

1.  Die  Einnahmen  aus  dem  Verkaufe  von  Stempelbogen  (Spalte  30)  sind  in  den  Spalten  4,  5  und  30  einzeln
aufzuführen.

2.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  erforderlich,  wenn  es  sich  um  festgebundene  Bücher  mit  fortlaufenden
  Blattzahlen  handelt.  54