256 30. Reichsfinanzreform: Auswärtige Lage.
Wenn also Frankreich auf Grund des französisch-englischen Abkommens
in Marokko Sonderrechte erwerben wollte, welche mit dem Meistbegünstigungsrecht
der anderen Staaten in Widerspruch stehen, so hatte
es nicht nur die Zustimmung von Marokko, sondern auch diejenige der
übrigen Signatarmächte einzuholen.
(Lebhafte Zustimmung.)
Pacta sunt servanda. Wir hatten ein vertragsmäßiges Recht
darauf, bei einer Neugestaltung der Verhältnisse in Marokko
mit gehört zu werden.
(Sehr richtig!)
Unsere Handelsinteressen in Marokko sind zu erheblich, als daß wir
eine Entwicklung der Dinge hätten zulassen können, an deren Ende die
vollständige Abschließung von Marokko stand. Wir haben ein erhebliches
Interesse daran, daß die noch freien Gebiete in der Welt nicht noch
weiter eingeschränkt werden
(lebhafter Beifall),
und daß der Betätigung unserer Industrie und der Ausbreitung unseres
Handels in einem kommerziell wichtigen und zukunftsreichen Lande die
Wege nicht verschlossen werden. Und wenn gesagt worden ist, diese
unsere Handelsinteressen wären nicht erheblich genug, um eine ernsthafte
Vertretung zu rechtfertigen, so erwidere ich darauf, daß jedes Land
das Recht hat, selbst zu entscheiden, wie hoch es den Wert
solcher seiner Interessen schätzen will.
(Lebhafte Zustimmung.)
Jedenfalls trifft das „minima non curat praetor- nicht auf
Angelegenheiten zu, bei denen das Vertragsrecht und das
Ansehen eines Landes in Frage kommen.
Meine Herren, ich hätte lebhaft gewünscht, daß die Verständigung
mit Frankreich über die Vereinigung unserer vertragsmäßigen Rechte in
Marokko mit dem französisch-englischen Abkommen sich rasch, glatt und
geräuschlos vollzogen hätte. Von diesem Wunsche geleitet, habe ich mich
vor diesem Hohen Hause bald nach dem Abschluß des englisch-französischen
Abkommens über Marokko in entgegenkommender und versöhnlicher
Weise ausgesprochen. Ich hob damals hervor, wir brauchten bis auf
weiteres nicht anzunehmen, daß unsere Interessen und Rechte in Marokko
verletzt werden würden. Ich betonte, wir hätten keinen Grund,
a priori zu glauben, daß dem englisch-französischen Abkommen eine