X Alphabetisches Register.
ner gegen den betreibenden Gläubiger selbst zustehenden
Geldforderung; Nothwendigleit der Zustelung des Pfendungsbeschlusses
an den Drlitschuldner
Preußisches Landrecht siehe Darlehen, Ehescheidung,
Entschädigung, Stiftung, Verjährung,
Vollmacht.
Quarta Falcidin s. Falzidische Quart.
Rechtsanwalt s. Anwalt.
Rechtskraft eines Beschlusses aus § 774 der G##
Voraussetzungen der Anwendbarkeit dieses §s im Gegen
saß zu 8 773. Verhältniß des letzteren zu § 778 dasabbs
mlase 33 Nothwendigkeit der Zustellung der Rechismittelschrift
au die gegnerische baum parte
Retention: Durch § 715 Abs. 4 der C##. ist das Zurückbehaltungsrecht
des Vermiethers an den Illaten des
Miethers nicht berührt
Revision In GCieilsachenn Nachprüsung durch das
Revlsionsgericht .
Revisibilität des — in der Haupt sache — nicht. revisiblen
Endurtheils, soweit es über die Kosten in Bezug auf ein.
frũheres rebisibles Theilurtheil enscheidet
Kommen bei elnem Anspruche auf wiederkehrende
Leistungen die nach der Klagezustellung fällig gewordenen
Leistungen für die Berechnung der Revisionssumme
als Rückstände im Sinne des Beschlusses der
vereinligten Civilsenale des Reichsgerichts vom 28. September
1887 in Betrachto
Revision in Strassachen: 22 der Meotfon.
des Angeklagten
S. a. Vertheidiger, Zeuge.
Schadensersahs. Eutschädigung
Schenkung von Todeswegen des. #ngens eines Gesellschafters
an dem Gesellschaftsvermögen. Rechtliche Natur
dleses Antheils. Ränmlicher Umfang der Gesetze über
die Form von Schenkunge
Servituten: Unerdenllch —— einer Servitutan
elnem verpachteten Grundstück
Ist die Eigenschaft eines Gutes als Fldelkommih ein
Hinderniß des Beginns elner (Passiv-) Servitut?
Stiftung: Alktlolegltimation zur Anstellung der Klage
gegen die Erben des Stifters auf Vollzug einer testamentarlsch
zu Gunsten armer Personen errichteten Stiftung
Nach preuß. Landr. ist die landesherrliche Genehmigung
kein nothwendiges Nequisit für die Entstehung einer
Stistung
St EWad oransfehung der Versuguns einer iolchen
aus § 48 des
Streitgegenstand: Werth desselben bei iner einst-Selte
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