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Den 2. December wurde in der
Ationssache von dem O. A. Gerichte
Neuenbuͤrg zwischen der Wittwe des
Johannes Seyfer, von Birkenfeld, Kl.,
Antin, und Christoph Gottfried Muͤller
daselbst, Bekl., Aten, Ersaß von Kindbett-Kosten
und Kindes-Ernährung betreffend,
auf Abschwdrung des dem Aten
zugeschobenen Eides und auf den Fall,
daß solcher geleistet, oder. verweigert
wird, das Angemessene sowohl in der
Hauptsache, als auch in dem Kosten-Punkt
erkannt.
Den 9. December wurde der von Abrabham
Frank zu Nordstetten ergriffene
Rekurs gegen das wider ihn von dem
O.A. Gericht Horb ausgesprochene Gant-Erkenntniß
els unbegründet verworfen.
. An demselben Tage wurde in der Ationssache
von dem O. A. Gerichte Oberndorf
zwischen dem Kronenwirth Valentin
Mogger zu Beffendorf, Bekl., Anten,
und dem gewesenen Stadtschultheißen
Kaufmann zu Ebingen, Kl., Aten, einen
Abrechnungs-Rest, jetzt einen dem Kl.,
Aten auferlegten Ergänzungs-Eid betreffend,
die ergriffene Berufung wegen
Mangels an einer gegründeten Beschwerde
verworfen, und der Ant in die
Kosten zweiter Instanz verurtheilt.
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4.
:2. Eivil = Senat.
An demselben Tagẽ wurdei in ider Ationssache
von deẽm O. A. Gerichte zu Freudenstadt
zwischen Johann Georg Schittenhelm
in Grömbach, Bekl., Anten, und
der Michael Bauerschen Ehefrau dsselbst,
Anna Maria, geb. Roller, und
deren Kindern aus zwei früheren Ehen,
Kl., Aten, Mit-Anten, Eigenthums-Ansprüche
an einen Schöpfbrunnen betreffend,
das erstrichterliche Urtheil mit
Beweis-Nachlaß für den Bekl., Anten,
bestätigt, das Erkenntniß über den Kosten-Punkt
aber auf die Endentscheidung
in Betreff des dem Anten nachgelassenen
Beweises ausgeseßt.
In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Nagold zwischen den Erben des
Salzfabtors Lehmann zu Pfalzgrafenweiker,
Lnten, Anten, und den ihnen
in dem Gant des Jacob Brenner, von
Egenhausen, vorgesetten Gläubigern,
Mit-L#ten, Aten, Location und Verweisung
betreffend, wurde durch Beschluß
vom 23r#. Oktober, publ. den 2c.
November, die eingelegte Berufung wegen
Versäumung der Nothfrist zu Einreichung
der Beschwerdeschrift für verlassen
erkannt, unter Verurtheilung der
Anten in die Kosten zweiter Instanz.
(11. December.)