Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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15.
Haftung  der  Postverwaltung.

Bei  Reisen  auf  den  Motorpostlinien  leistet  die  Postverwaltung  Ersatz
1.  für  die  erforderlichen  Kur=  und  Verpflegungskosten  im  Falle  der  körperlichen
Beschädigung  eines  Reisenden,  wenn  diese  nicht  erweislich  durch  höhere  Gewalt

oder  durch  eigene  Fahrlässigkeit  des  Reisenden  herbeigeführt  ist;
2.  für  den  Verlust  oder  die  Beschädigung  des  vorschriftsmäßig  eingelieferten  Reisegepäcks
  nach  Maßgabe  des  §  9  des  Postgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  vom

28.  Oktober  1871.

Ist  das  Gewicht  eines  Reisegepäckstückes  nicht  bestimmt

feststellbar,  so  wird  der  nachgewiesene  Schaden  jedoch  nur  bis  zum  Hoöchstbetrage

von  30  AM  ersetzt.

Die  Ersatzansprüche  sind  in  der  gleichen  Weise  und  innerhalb  der  gleichen  Zeit  geltend
zu  machen,  wie  die  Ersatzansprüche  von  Reisenden  der  ordentlichen  Posten

Bei  der  Beförderung  durch  Sonderfahrten  wird  weder  bei  einer  körperlichen  Beschädigung
  des  Reisenden  noch  für  den  Verlust  oder  die  Beschädigung  von  Sachen,  welche  der
Reisende  bei  sich  führt,  Entschädigung  von  der  Postverwaltung  geleistet.

 

Alblerhöchste  Gewilligung  zur  Namensund
  Wappenvereinigung.
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Ludwig,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

mittels  Urkunde  vom  12.  April  1913,  dem
K.  Kämmerer,  Major  und  Bataillons-Kom-Zu

  den  sämtlichen  Jahrgängen  des  Regierungsblattes,  des  Gesetzblattes  und  des  Gesetz=  und  Verordnungsmandeur

  im  K.  12.  Infanterie-Regiment
Theobald  Freiherrn  von  Malsen  in  Ulm  a.  D.
die  nachgesuchte  Bewilligung  zu  erteilen,  sich
mit  seinen  rechtmäßigen  Nachkommen  künftighin
  „Freiherr  von  Malsen-Ponickau“
zu  nennen  und  zu  schreiben  und  das  freiherrlich
  von  Malsen'sche  Wappen  mit  dem
freiherrlich  von  Ponickau'schen  vereinigt  zu
führen.

blattes  für  das  Königreich  Bayern  hat  der  K.  Kanzleirat  Hugo  Huber  ein  neues  alphabetisches  Hauptsachregister
herausgegeben,  das  von  dem  J.  G.  Weis'schen  Verlag  in  München,  Liebherrstraßebd,  geheftet  um  den  Preis
von  7.4  bezogen  werden  kann.