Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

seh und Verorhungsgut! 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 25. 
München, den 3. Juni 1913. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 2. Juni 1913 über die Beflaggung der Zivilstaatsgebäude. — Erhebung in den Adels- 
stand. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 30 9. 
Bekanntmachung über die Beflaggung der Zivilstaatsgebäude. 
K. Staatsministerium des Königlichen BHauses und des Auhern, K. Staatsministerium der 
Justiz, K. Staatsministerien des Innern beider Abteilungen, K. Staatsministerium der 
Finanzen, Kl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Im MNamen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Ludwig, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben Allexhöchst anzuordnen geruht, daß aus Anlaß des Regierungsjubiläums 
Seiner Majestät des Deutschen Kaisers die sämtlichen Zivilstaatsgebände des König- 
reichs einschließlich der Gebäude der Universitäten und der staatlich verwalteten Anstalten und 
Stiftungen am 16. und 17. Juni ds. Is. in den bayerischen und den deutschen Farben 
beflaggt werden. 
München, den 2. Juni 1913. 
Dr. Frhr. v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Frannhofen. v. Thelemann. v. Breunig. 
J. V. 
Dr. v. Knilling. Staatsrat v. Seiler. 42
	        
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