Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 28. 265 
  
  
  
  
  
  
  
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
4 
II. Abschnitt. 
#ureis-Einnahmen. 
1I A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
1 –— — — — — — — — — —-- — — — — — — — — — 
2 Gewerblich- technische Schulen: 
Zuschuß für die Kreisoberrealschule Kalserslautern und für die 
Oberrealschule Ludwigshafen a/Rh. . 54117: 
Summe § z für Sch 
3 Volksschulen. 
½— — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
â— — ç — z ç çæ——— — ——— 6—.——-.—..——— -.33 —1483,& il-8 —- —— — –— 
0) Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 99 000— 
4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Absf. 2 Zif. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden 
mit weniger als 10 O00 Einwohnen 274 059|90 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben — 317 48084 
6 Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetes vom 
28. Juli 19002. 335 000.— 
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern“ — Ka. III 8 1 Tit. Za 
  
der Kreisausgaben — .. 1 215 000— 
811.— — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 148 224|24 
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen 59 109|/75 
) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. 7800— 
10 Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 
a) Im allgemeinen 154 64184 
b) Zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und zur Gewät= 
rung von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unter- 
stützungs = Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensions- 
einrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersoncl 62 71000|— 
  
  
  
  
 
	        
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