Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  28.  265

 

 

 

 

 

 

 

Pfalz.
Festgesetzter
Kap.  Tit.  Vortrag  Betrag
4
II.  Abschnitt.
#ureis-Einnahmen.
1I  A.  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Erziehung  und
Bildung.
1  –—  —  —  —  —  —  —  —  —  —--  —  —  —  —  —  —  —  —  —
2  Gewerblich-  technische  Schulen:
Zuschuß  für  die  Kreisoberrealschule  Kalserslautern  und  für  die
Oberrealschule  Ludwigshafen  a/Rh.  .  54117:
Summe  §  z  für  Sch
3  Volksschulen.
½—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

â—  —  ç  —  z  ç  çæ———  —  ———  6—.——-.—..———  -.33  —1483,&  il-8  —-  ——  —  –—

0)  Neue  Kreisschuldotation  zur  Unterstützung  der  mit  Schullasten

  überbürdeten  Gemeinden  99  000—
4  Zuschüsse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art.  16  Absf.  2  Zif.  2  und
Abs.  3  des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902  für  Gemeinden
mit  weniger  als  10  O00  Einwohnen  274  059|90
5  Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10  000  und
mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen
  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  1  des

Schulbedarfgesetzes  —  Kap.  III  §  1  Tit.  6a  der  Kreisausgaben  —  317  48084
6  Zuschuß  nach  Art.  16  Abs.  2  Ziff.  4  des  Schulbedarfgesetes  vom
28.  Juli  19002.  335  000.—

7  Dienstalterszulagen  für  das  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10  000  Einwohnern“  —  Ka.  III  8  1  Tit.  Za

 

der  Kreisausgaben  —  ..  1  215  000—
811.—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
9  a)  Zuschuß  an  die  Kreispensionsanstalt  für  dienstunfähige  Lehrpersonen
  148  224|24
b)  Pensionszulagen  nach  einem  Drittel  der  zuletzt  bezogenen
Dienstalterszulagen  59  109|/75
)  Zur  Unterstützung  der  älteren  pensionierten  Lehrpersonen  und
zur  Gewährung  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersonal.  7800—
10  Unterstützungsbeiträge  für  die  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer:
a)  Im  allgemeinen  154  64184

b)  Zur  Unterstützung  der  älteren  Lehrerrelikten  und  zur  Gewätrung
  von  Zuschüssen  an  die  Pensions=  und  Relikten-Unterstützungs
  =  Zuschußkasse  für  das  an  gemeindlichen  Pensionseinrichtungen
  nicht  teilnehmende  Lehrpersoncl  62  71000|—