Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

322 
  
  
Kap. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
—.. 
— x 
  
  
  
  
Besondere Verglltungen und Unterstützungen für das aktive Lehr- 
ersona 
à) Unterstützungen für das aktive Lehrpersonal . 
b) Aufwendungen zur Honorierung der während des Sterbe- 
und Sterbenachmonats aufgestellten Schulverweser mit Aus- 
nahme jener in unmittelbaren Städten 
J%) Unterstützungen für dürftige Kandidaten des Volksschuldienstes 
während der Ableistung ihrer geseglichen Militärdienstpflicht· 
aa) aus Staatsfonds 
bb) aus Kreisfonds 
4) Besondere Zulagen für: 
aa) Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) den Lehrer in der Gemeinde Valderschwang 
cc) den Schulverweser in Birgsanu . 
dd) die Schulverweserin in Kornau 
W „ Laufenegg 
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an 
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds 
zugeslossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemaß 
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes .. . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden .. 
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds 
4) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
8) aus Kreisfonds und zwar: 
aa) Behufs Gewährung von fortlaufenden Zuschüssen 
an Schulkassen zur Trennung des Mesnerdienstes 
vom Schuldienste und zur Honorierung von 
Mesnerstellvertretern 
Desgleichen zur Gewährung einmaliger 
Zuschüsse zur Trennung beider Dienst 
bb) Zuschüsse an Schulkassen zur Verköstigung armer 
Schulkinder während der Wintermonate 
cc) Zuschuß an die Gemeinde Offingen zum unter- 
halt der dortigen Klosterschule 
4d) Zuschuß für die Schule am protestantischen 
Waisenhause in Ottingen 
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs unterstützung 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden. 
  
3 000 
1 500 
500 
500 
6 500 
  
l 
18384306 
10000 
1000 
4 000 
180 
  
65 000
	        
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