1855. 1
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Erstes Stüch vom Hahre 1855.
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. I. Ministerial-Bekanntmachung
vom 27. December 1851, die Einziehung des Königlich Bayerischen Hauptzollamtes
im Innern Reicheuhall und die Ueberweisung der demselben übertragen
gewesenen Functionen an die Hauptzollämter Freilassing und
Nosenheim betreffend.
Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staats-Ninisteriums des Handels
und der öffentlichen Arbeiten wird das. Koniglich Banerische Haurtzollamt im
Innern Reichenhall vom 1. Januar 1955 an eingezogen werden und bat senach von
diesem Zeitpunkle an seine Functionen einzustellen. Seine Incorporationen sind je
nach der örtlichen Lage den beiden näcksstlefinklichen Hauptzollämtern Freilassing
(Vereinsgrenzamt) und Rosenheim (Amt im Innern) und zvar inder Weise zugewiesen
worden, daß die Nebenzollämter I. Schwarzbach (in Walserberg), Melleck und
Schellenberg (in Hangendenstein) dem erstgenannten Hauxtzellamte und das Nebenzellamt
Il. Reit im Winkel dem letztgenannten Hauptzellamte unterstellt werden sind.
Rudolstadt, den 27. December 1851.
Fürstl. Schw. Ministerinm, Abtheilung der Finanzen.
I6 Schwart
Th. Schwar. zA 14.
Färstl. Schw. Rudolst. Gesezsamml. XVI. 1
Ausgegeben in Rudolstadt den 13. Januar 1855.