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mindestens 20 Reagenzgläser, ungefähr 20 mm weit, mit passendem Gläsergestell,
davon mindestens 6 in com geteilt,
ein Bisulfitkölbchen,
mindestens 2 Glasschalen von verschiedener Größe,
Glasstäbe von verschiedener Länge,
eine Spritzflasche,
Porzellanschalen von verschiedener Größe,
Porzellantiegel von verschiedener Größe,
Platinblech und Platindraht,
ein Exsiccator,
ein Luftbad,
ein Wasserbad mit Ringen,
2 Dreifüße von Eisen,
Dreiecke von Eisen und solche mit Tonröhren,
ein eiserner Ständer mit verschiedenen Ringen, Klammern und Muffen,
Filtrierpapier,
Drahtnetze,
eine Tiegelzange,
Federzangen (Pinzetten),
ein Lötrohr,
2 Uhrgläser mit Klemme,
ein Kobaltglas,
Korkbohrer,
Kork= und Gummistopfen von verschiedener Größe,
ein Benziyngas= oder Spiritusgasbrenner, wenn Gas fehlt.
30.
! Die Vorrats= und Kräuterkammer muß hell, vollständig trocken und gehörig
lüftbar sein; sie soll gegen Witterungseinflüsse sowie gegen üble Ausdünstungen geschützt
sein. Das Gleiche gilt von dem Trockenboden und der Kräuterkammer, wenn hierfür
besondere Räume bereit gestellt sind.
II Die Vorrats= und Kräuterkammer dient hauptsächlich zur Aufbewahrung von trockenen
Arzneimitteln. "
1I Die Vorrats= und Kräuterkammer muß einen Arbeitstisch, offene und geschlossene
Warengestelle aus Holz, eine größere, starke Wage mit den dazu gehörigen Gewichten
und die für die Vorräte erforderlichen Behältnisse enthalten. Die Bezeichnung der Gefäße