und zu achtmonatlicher Zuchthaus,
strafe simt Willkomm, uad zu nachberlger,
wenigstens olermonatlicher
Einschllezung in ein Zwangs-Arbeltehaus
verurhhellt. "
Am:1.Ianuarwurde:
3. Johannes Weiß, Maurer von Dornstetten,
Oberamts Freudenstadt, wegen
tbätlicher Widersetzlichkeit gegen einen
Gened'arme, und grober Mißhhandlung
desselben, zu sechsmonatlicher Festungs-Arbeltsstrafe,
so wie zu Bezahlung seiner
Haft= und sämtlicher Untersuchungs-Kosten,
unter Vorbehalt eines Strafzusatzes
für den Fall, daß gegen denfelben
durch die angeordnete fernere Untersuchung
noch ein weiteres Vergehen erboben
werden sollte;
4. #udwig Marquard, von Halterbach,
Oberamts Nogold, wegen Stdrung des
Hausfriedens, injurisen Benehmens gegen
mehrere Personen, und pollzellicher
Ercesse, sodann wegen wlederholter, gewaltsamer,
zum Theil mit thätlicher
Mißbandlung verknüpfter Widersetzlichkelt
gegen obrigkeltliche Personen, unter
Berücksichtigung der ihm zur Selte stehenden
Milderungsgründe, zu neunmonatlicher
Festungs-Arbeltsstrafe, so wie zu
Bezahlung seiner Haft= und smrlicher
Untersuchungs-Kosten verurthellt.
An demselben Tage wurden
weiter
5. auf dle zu Tuttlingen stattgehabte Unker:
suchung verurtheilt:
#a) Cäcille Zuber, von Roßwangen, Oberamts
Spaichingen, wegen eines zwar
ersten und kleinen, aber in Genossenschaft
veräbten, und durch Elnbruch
qualisicirten Dlebstahls, sodann wegen
Belhälfe, Mitwissenschaft und nachgefolgter
Theilnahme an mehreren von
andern verübten, zum Thell quallsizlrten
Dlebstählen, ferner wegen Ehebruchs,
wiederholten Vaglrens, und Bettelus,
auch Lügens vor Gericht, zu olerzehn-=monatlicher
Zuchthausstrafe, und zu
nachberiger wenigstens siebenmonaltlicher
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeltshaus;
b) Johannes Bachmann, von Weigheim,
Oberamte Tuttlingen, wegen mehrerer,
zwar erster, kleiner, dagegen theils durch
Einstelgen und Einbruch quallsteirter,
tbells ausgezelchneter und in Genossenschaft
verübter Diebstähle, sodann wegen
Vaglrens zu drelzeben und einbalbmonatlicher
Juchthausstrafe, und
IP) dessen Ebefrau Apollonie Bachmann,
wegen Belhülfe, Mitolssenschaft und
nachgefolgter Thellnahme an mehreren
von andern veräbten, zum Theil quall-