Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  39.  475
Aulage  G  (zu  §  24).

 

Pestimmungen

über  die  Zeschaffenheir  der  zu  milirärischen  Swecken  bestimmren  Fahrzeuge
  und  Geschirre  nebst  Subehör.

1.  Die  Fahrzeuge  sollen  vierrädrig  und  in  Anbetracht  der  notwendigen  Lenkbarkeit  nicht
zu  lang  gebaut  sein,  möglichst  nur  10,  nicht  über  14  Ztr.  wiegen,  ein  kräftiges  Untergestell
  mit  Achsen  von  Stahl  oder  Eisen  und  mindestens  18  Ztr.  Tragfähigkeit  haben.
Sie  müssen  ferner  mit  2  Steuerketten  oder  2  Aufhaltern  von  doppeltem  Leder  und
einer  Hinterbracke  (Wage)  versehen  sein.  Das  Vorhandensein  eines  Langbaumes  und
einer  abnehmbaren  Wagendeichsel  ist  erwünscht,  aber  nicht  durchaus  erforderlich.  Die
Höhe  der  auf  Nabe  und  Felgenkranz  mit  eisernen  Reifen  versehenen  Vorderräder  soll
nicht  unter  80  cm,  die  der  Hinterräder  nicht  unter  1  m  und  nicht  über  1m  60  cm,
die  Breite  der  Felgen  nicht  unter  5  und  möglichst  nicht  über  8  cm  betragen.  Geleisebreite
  landesüblich.  Hemmschuh  oder  andere  Hemmvorrichtung  erwünscht.

Das  Obergestell  muß  entweder  aus  einem  festen  Bretterkasten  oder  aus  zwei  Leitern
mit  Brettfüllung  oder  Korbgeflecht  und  einem  Bretterboden  bestehen.  Das  Vorhandensein
  von  hinteren  und  vorderen  Kopfwänden,  von  Spriegeln  zum  Auflegen  des  Wagenplans
  und  eines  Sitzbrettes  vorn,  bezw.  Bocksitzes  für  den  Fahrer  ist  wünschenswert.
Spannketten  können  mitgeliefert  werden.  Der  innere  Beladungsraum  von  der  Spriegelwölbung
  bis  zum  Wagenboden  soll  mindestens  2,25  chm  betragen.

2.  Die  zweispännigen  Geschirrzüge  können  nach  Landessitte  Kummt=  oder  Sielengeschirre
  —  letztere  mit  Halskoppeln  —  sein.  Sie  müssen  Zugstränge  von  Hanf  oder
Zugketten  haben;  ferner  ist  eine  Kreuzleine  von  Hanf,  Bandgurt  oder  Leder  und  eine
Halfter  nebst  starkem,  mit  Zügeln  versehenen  Trensengebiß  zum  Einknebeln  zu  liefern.
Sämtliche  Geschirrteile  müssen  haltbar  und  in  den  Lederteilen  geschmeidig  sein.

3.  An  Wagenzubehör  sind  zu  jedem  Wagen  zu  liefern:

1  Wassereimer  aus  Holz  oder  Bilech,

1  Achsschmierbüchse  aus  Blech  für  etwa  1  kg  Wagenschmiere,
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