Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Anlage J Gu 8 26). 
  
Nr. 
des Pferde-Aushebungs-Nationales 
oder 
des Fahrzeug-Verzeichnisses. 
Anerkenninis. 
Daß der 
zur Armee-Mobilmachung 
Ein Pferd 
von Farbe und Abzeichen 
von Geschlecht 
„ Größe Centimeter 
„ Alter Jahren 
Fahrzeuge 
Gecschirre nebst Zubehör 
heute abgeliefert hat, wofür ihm der Schätzungswert nn . geschrieben: 
..................................... Mark, gegen Ablieferung dieses Anerkenntnisses und auf nachstehende 
Quittung zu zahlen ist, bescheinigt. · 
den ten 19 
Der Civil-Aushebungs-Kommissar. 
(Stempel der Distrikts- 
Verwaltungsbehörde.) 
Quittung. 
Vorstehende , geschrieben Mark, 
habe ich aus der Kasse zu 
bar und richtig erhalten und gquittiere hiermit. 
den ten 19 
(Unterschrift des Empfängers.) 
Anmerkung. Nicht Giltiges ist zu durchstreichen.
	        
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