Niederlage in Stuttgart, Friedrich Ludwig
Schuͤle daselbst, wegen eines in
dieser Eigenschaft durch Cassen-Eingriffe
gesehten bedeutenden Cassenrests und
wegen Verdeckung desselben, durch vielfache
und wiederholte Fälschungen, auch
wegen Dienst-Nachläßigkeit, neben der
Verbindlichkeit zum Ersaß der Rest-ESumme
samt Zinsen, so wie seiner
Arrest-Azungs= und sämtlicher Untersuchungs-Kosten,
zur Cassation und
Unfáhigkeits= Erklärung zu Bekleidung
eines öffentlichen Amtes, dann
zu vier und ein halbjähriger guchthausstrafe
in Gotteczell;
14. Juliane Dorothee Hübsch, von Neuenstadr,
O.A. Neckarsulm, wegen mehrfältiger,
gewerbsmäßig verübrer, wiederholter
Betrügereien, neben dem Erfab
des verursachten Schadens und
Bezahlung ihrer Arrest-Azungs= und
Untersuchungs-Kosten zu achtzehenmonarlicher
Juchthausstrafe mit Willkomm
und nachheriger Einsperrung in
ein Zwango-Arbeitshaus, mindestens
auf die Dauer von neun Monaten;
15. die bei dem O.A. Gerichte Weinsberg.
in Untersuchung gewesene Margarcthe
Heschel, von Künzelsau, wegen des
nun erhobenen Rückfalls in das Verbrechen
des Diebsiahls, über die ihr
durch das Erkenntniß vom 4. d. M.
(Nro. : oben) zuerkannte fünfmonatliche
— noch zu einer weitern einmonatlichen
Zuchthausstrase und zu nachheriger
Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus
auf wenigstens drei Monate,
auch zu Bezahlung der weiteraufgegangenen
Umersuchungs-Kosien.
Am 2o. December wurde:
#6. gegen den Glasermeister Carl Dreiß,
von Stuttgart, wegen wiederholter Betrunkenheit
und unerlaubten Weglaufens
aus dem Spinnhause, neben Bezahlung
seiner Arrest= Azungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten eineviermonatliche
Zwangs= Arbeirshausstrafe;:.
17. gegen den bei dem O.A. Gerichte Ludwigsburg
in Untersuchung gekommenen
Weingärtner Matthäus Weller, von
Schnaith, O. A. Waiblingen, wegenwiederholter
Diebstähle und einer bei
seiner Arretirung zu Schuld gebrachter
Widerseßlichkeit, neben der Verbindlichkeit
zum Ersatze seiner Arrest-Azungs--und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten
eine achtzehenmonatliche Festungsttrafe
und nachherige Einsperrung in
ein Zwangs-Arbeitshaus, mindestens
auf die Dauer von neun Monaten;
18. gegen den bei dem O. A.Gerichte Mar-