Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Niederlage  in  Stuttgart,  Friedrich  Ludwig
  Schuͤle  daselbst,  wegen  eines  in
dieser  Eigenschaft  durch  Cassen-Eingriffe
gesehten  bedeutenden  Cassenrests  und
wegen  Verdeckung  desselben,  durch  vielfache
  und  wiederholte  Fälschungen,  auch

wegen  Dienst-Nachläßigkeit,  neben  der

Verbindlichkeit  zum  Ersaß  der  Rest-ESumme
  samt  Zinsen,  so  wie  seiner
Arrest-Azungs=  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  zur  Cassation  und
Unfáhigkeits=  Erklärung  zu  Bekleidung
  eines  öffentlichen  Amtes,  dann
zu  vier  und  ein  halbjähriger  guchthausstrafe
  in  Gotteczell;

14.  Juliane  Dorothee  Hübsch,  von  Neuenstadr,
  O.A.  Neckarsulm,  wegen  mehrfältiger,
  gewerbsmäßig  verübrer,  wiederholter
  Betrügereien,  neben  dem  Erfab
  des  verursachten  Schadens  und
Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  achtzehenmonarlicher
  Juchthausstrafe  mit  Willkomm
  und  nachheriger  Einsperrung  in
ein  Zwango-Arbeitshaus,  mindestens
auf  die  Dauer  von  neun  Monaten;

15.  die  bei  dem  O.A.  Gerichte  Weinsberg.
in  Untersuchung  gewesene  Margarcthe
Heschel,  von  Künzelsau,  wegen  des
nun  erhobenen  Rückfalls  in  das  Verbrechen
  des  Diebsiahls,  über  die  ihr

durch  das  Erkenntniß  vom  4.  d.  M.
(Nro.  :  oben)  zuerkannte  fünfmonatliche
  —  noch  zu  einer  weitern  einmonatlichen
  Zuchthausstrase  und  zu  nachheriger
  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  wenigstens  drei  Monate,
  auch  zu  Bezahlung  der  weiteraufgegangenen
  Umersuchungs-Kosien.

Am  2o.  December  wurde:

#6.  gegen  den  Glasermeister  Carl  Dreiß,

von  Stuttgart,  wegen  wiederholter  Betrunkenheit
  und  unerlaubten  Weglaufens
  aus  dem  Spinnhause,  neben  Bezahlung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  eineviermonatliche
  Zwangs=  Arbeirshausstrafe;:.


17.  gegen  den  bei  dem  O.A.  Gerichte  Ludwigsburg

  in  Untersuchung  gekommenen
Weingärtner  Matthäus  Weller,  von
Schnaith,  O.  A.  Waiblingen,  wegenwiederholter
  Diebstähle  und  einer  bei
seiner  Arretirung  zu  Schuld  gebrachter
Widerseßlichkeit,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  seiner  Arrest-Azungs--und
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten
eine  achtzehenmonatliche  Festungsttrafe
  und  nachherige  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeitshaus,  mindestens
auf  die  Dauer  von  neun  Monaten;

18.  gegen  den  bei  dem  O.  A.Gerichte  Mar-