Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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Hierbei  sind  in  das  gegenwärtige  Schlußprotokoll  nachstehende  Erklärungen
aufgenommen  worden,  die  mit  der  Ratifikation  des  Vertrags  als  mitgenehmigt
gelten  und  mit  den  Vereinbarungen  des  Vertrags  selbst  gleichverbindliche  Kraft
haben  sollen:

Zu  Artikel  2  Ziffer  4  des  Vertrags.

Es  wird  bemerkt,  daß  das  Reichs-Eisenbahnamt  im  Einvernehmen  mit  dem
Königlich  Preußischen  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  eine  Reihe  von  Abweichungen
von  der  Eisenbahn-Bau--  und  Betriebsordnung  zugelassen  hat.

Zu  Artikel  2  JZiffer  5  des  Vertrags.

Preußen  erkennt  an,  daß  die  in  dem  anliegenden  Plane  enthaltene  Linienführung,
  insbesondere  die  Zahl  und  Lage  der  Stationen,  den  Anforderungen  entsprechen,
  die  es  auf  Grund  der  Ziffer  5  Satz  1  des  Artikel  2  gestellt  hat  Weitere  Anforderungen
  wird  es  auf  Grund  dieser  Bestimmung  beim  Baue  der  Bahn  nicht  stellen.

Die  mit  dem  vereinbarten  Entwurf  übereinstimmend  befundenen  Ausfertigungen
  des  Vertrags  sind  hierauf  von  den  Bevollmächtigten  unterzeichnet  und
untersiegelt  worden,  und  es  haben  die  Bevollmächtigten  der  Königlich  Preußischen
Staatsregierung  und  des  Senats  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  je  eine
Ausfertigung  des  Vertrags  und  des  Schlußprotokolls  entgegengenommen.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  17.  März  1912.
(L.  S.)  v.  Kiderlen-Woaechter.  (I.  S.)  Klügmann.

 

Der  vorstehende  Staatsvertrag  und  das  dazu  gehörige  Schlußprotokoll  sind
ratifiziert  worden;  die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  hat  in  Berlin
stattgefunden.

 

 

Rediglert  im  Burean  des  Staatsministeriums.  —  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerel.
Bestellungen  auf  einzelne  Stücke  der  Dreußischen  Gesesammlung  und  auf  die  Ha###-Sachregster  (1806  bis  1883  z  6,25  .K
und  1384  bis  1903  zu  2,104)  sind  an  die  Postanstalten  zu  richten.

Gesehsammlung  1912.  (Nr.  11199.)  17