a) Stempel-
marken.
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§ 167.
(1) Die Grundstücksstempelmarken dürfen nur bei Abgabebeträgen bis zu 1000 Mark
einschließlich verwendet werden.
(2) Sie lauten über Wertbeträge von 10, 20, 40, 50 Pfennig, 1, 1½, 2, 2½,
3, 4, 5, 10, 15, 20, 25, 50, 100, 200, 300, 400 und 500 Mark.
(3) Die Grundstücksstempelmarken bestehen aus drei in Bild und Druckausführung
voneinander verschiedenen Gruppen.
(4) Die Marken der ersten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 50 Pfennig,
sind in einfarbigem Buchdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Pfennig
rot, 20 Pfennig blau, 40 Pfennig olive, 50 Pfennig brann. Sie sind einschließlich der
gezähnten weißen Ränder 38, mm hoch und 30 mm breit. Das Mittelfeld zeigt auf
getöntem Grunde einen nach rechts blickenden weiblichen Idealkopf in Seitenansicht mit
einem Eichenkranz im Haar. In dem oberen Rande befindet sich die Inschrift „DEUTSCHES
REILCH“ hell auf dunklem Grunde. Zu beiden Seiten wird das Mittelfeld durch leicht
geschweiste Leisten begrenzt, die im oberen Teile dunkle Ornamente auf weißem Grunde,
im unteren Teile die Wertziffer auf punktiertem Grunde tragen. Darunter folgt in der
ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes Feld, an das sich als untere Begrenzung
das Wort „GRUNDSTUCKSSTEMDPEL“, dunkel auf hellem Grunde, anschließt.
(5) Die Marken der zweiten Gruppe umfassen die Werte von 1 bis 5 Mark, sind
in zweifarbigem Buchdruck ausgeführt und unterscheiden sich durch folgende Farbentönungen:
1 Mark braun, 1½ Mark grün, 2 Mark violett, 2½ Mark rot, 3 Mark blau, 4 Mark
graugrün, 5 Mark silbergrau. Sie sind ebenfalls 38,, mm hoch und 30 mm breit. Das
Mittelfeld zeigt das Brustbild einer mit Kaiserkrone und Eichenkranz geschmückten Germania
in Vollansicht auf dunklem Grunde. Hinter dem Kopfe wird ein fliegender Adler sichtbar.
Der obere Rand trägt die Inschrift „DlUTSCHES RELTLCH“ hell auf dunklem Grunde.
In den unteren beiden Ecken des Mittelfeldes befinden sich zwei quadratische Felder mit
der Wertziffer, welche dunkel auf hell punktiertem Grunde steht. Zwischen diesen beiden
Feldern ist das Wort „MAkR K" in heller Schrift auf dunklem Grunde als schmales
Band angebracht. Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes
Feld, an das sich als untere Begrenzung das Wort „GRIUNDSTUCKSSTEMNMPEL¼,
dunkel auf hellem Grunde, anschließt. Die Marken sind auf den beiden Längsseiten mit
einer feinen Einfassung versehen.
(6) Die Marken der dritten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 500 Mark,
sind in Kupferdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Mark rot,
15 Mark blau, 20 Mark braun, 25 Mark gelbbraun, 50 Mark grün, 100 Mark rot-
violett, 200 Mark rot, 300 Mark blau, 400 Mark brann, 500 Mark blauviolett. Sie