Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

a) Stempel- 
marken. 
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§ 167. 
(1) Die Grundstücksstempelmarken dürfen nur bei Abgabebeträgen bis zu 1000 Mark 
einschließlich verwendet werden. 
(2) Sie lauten über Wertbeträge von 10, 20, 40, 50 Pfennig, 1, 1½, 2, 2½, 
3, 4, 5, 10, 15, 20, 25, 50, 100, 200, 300, 400 und 500 Mark. 
(3) Die Grundstücksstempelmarken bestehen aus drei in Bild und Druckausführung 
voneinander verschiedenen Gruppen. 
(4) Die Marken der ersten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 50 Pfennig, 
sind in einfarbigem Buchdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Pfennig 
rot, 20 Pfennig blau, 40 Pfennig olive, 50 Pfennig brann. Sie sind einschließlich der 
gezähnten weißen Ränder 38, mm hoch und 30 mm breit. Das Mittelfeld zeigt auf 
getöntem Grunde einen nach rechts blickenden weiblichen Idealkopf in Seitenansicht mit 
einem Eichenkranz im Haar. In dem oberen Rande befindet sich die Inschrift „DEUTSCHES 
REILCH“ hell auf dunklem Grunde. Zu beiden Seiten wird das Mittelfeld durch leicht 
geschweiste Leisten begrenzt, die im oberen Teile dunkle Ornamente auf weißem Grunde, 
im unteren Teile die Wertziffer auf punktiertem Grunde tragen. Darunter folgt in der 
ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes Feld, an das sich als untere Begrenzung 
das Wort „GRUNDSTUCKSSTEMDPEL“, dunkel auf hellem Grunde, anschließt. 
(5) Die Marken der zweiten Gruppe umfassen die Werte von 1 bis 5 Mark, sind 
in zweifarbigem Buchdruck ausgeführt und unterscheiden sich durch folgende Farbentönungen: 
1 Mark braun, 1½ Mark grün, 2 Mark violett, 2½ Mark rot, 3 Mark blau, 4 Mark 
graugrün, 5 Mark silbergrau. Sie sind ebenfalls 38,, mm hoch und 30 mm breit. Das 
Mittelfeld zeigt das Brustbild einer mit Kaiserkrone und Eichenkranz geschmückten Germania 
in Vollansicht auf dunklem Grunde. Hinter dem Kopfe wird ein fliegender Adler sichtbar. 
Der obere Rand trägt die Inschrift „DlUTSCHES RELTLCH“ hell auf dunklem Grunde. 
In den unteren beiden Ecken des Mittelfeldes befinden sich zwei quadratische Felder mit 
der Wertziffer, welche dunkel auf hell punktiertem Grunde steht. Zwischen diesen beiden 
Feldern ist das Wort „MAkR K" in heller Schrift auf dunklem Grunde als schmales 
Band angebracht. Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein leicht guillochiertes 
Feld, an das sich als untere Begrenzung das Wort „GRIUNDSTUCKSSTEMNMPEL¼, 
dunkel auf hellem Grunde, anschließt. Die Marken sind auf den beiden Längsseiten mit 
einer feinen Einfassung versehen. 
(6) Die Marken der dritten Gruppe umfassen die Werte von 10 bis 500 Mark, 
sind in Kupferdruck ausgeführt und haben folgende Farbentönungen: 10 Mark rot, 
15 Mark blau, 20 Mark braun, 25 Mark gelbbraun, 50 Mark grün, 100 Mark rot- 
violett, 200 Mark rot, 300 Mark blau, 400 Mark brann, 500 Mark blauviolett. Sie
	        
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