Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 595 
sind einschließlich der gezähnten weißen Ränder etwa 50 mm hoch und 30 mm breit. Das 
Mittelfeld zeigt in ovalem Rahmen auf dunklem Grunde das Brustbild einer nach links 
blickenden, mit Kaiserkrone und Eichenkranz geschmückten Germania in Seitenansicht. Der 
Raum neben dem ovalen Rahmen ist mit Eichenlaub gefüllt. Der obere Rand trägt die 
Inschrift „DEUTSCHES REICH“ hell auf dunklem Grunde. Zu beiden Seiten unter- 
halb des Rahmens, zum Teil in das Opal hineinragend, befinden sich zwei rechteckige Felder 
mit der dunklen Wertziffer auf hellem Grunde. Dazwischen ist das Wort „MARK", hell 
auf dunklem Grunde, angebracht. Darunter folgt in der ganzen Breite der Marke ein 
leicht guillochiertes Feld, an das sich als untere Begrenzung das Wort „GCRUNDSTUCKS# 
STEMPEL“, dunkel auf hellem Grunde, anschließt. 
168. 
(1) Über Abgabebeträge von mehr als 1000 Mark werden Stempelbogen ausgefertigt. d) Stempel- 
Die Ausfertigung ist schriftlich bei einer zuständigen Steuerstelle zu beantragen. Der Antrag bogen. 
hat den Wertbetrag in Buchstaben zu enthalten. 
(2) Die Stempelbogen tragen den Vordruck: 
  
  
W.— 
Gultig über . — Spf. 
buchstäblich: 
1 
Stempel 
(Ort,Tag,UIonat,.........-...............·..-.....--.....................-.......-............................ ........ 
Jahr in Buchstaben) 
(Umerschriften)n)n) .. .-........................... 
(3) Die Bogengröße des Stempelpapiers beträgt 21: 33 cm (Reichsformat). Auf der 
ersten Seite des Bogens befindet sich links oben ein runder Stempel von 32 mm Durch- 
messer mit einem nach links blickenden, mit Kaiserkrone und Eichenlaub geschmückten Germania- 
kopf in Seitenansicht auf dunklem Grunde. Darüber stehen die Worte „DEUTSCHES 
REICH“ und darunter das Wort „CRUNDSTUCKSSTEMPEL“., Stempel und Schrift 
108
	        
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