Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 679 
(Ausführungsbestimmungen 88 107, 113, 118.) 
Eingegangen den # 19.K 
Nrr. des Anmeldebuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Nachweisung 
über die von d. uu . . .. . . . . . . . . . 
zu versteuernden Fahrkarten 
  
  
  
» denMouat............·...................... ..19... 
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Lau- Für Fahrtausweise aller Art unrz 
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besonderem ganzen JBBemerkungen 
Num- Fahrkartenausgabestellen 1. Klasse l. Klasse I. Klasse Karife 
mer 
A4MUfML1#f. 
  
  
zusammen 
dazu: 
für zusammenstellbare 
Fahrscheine laut Anlage 
für Zusatzkarten laut Anlage 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
zusammen I 
davon ab: 
für erstattete Stempelabgaben auf Grund § 59 des Gesetzes ei 
eiben 
Hierauf sind abschläglich gezahlt 
im Monat laut Ncr. des Einnahmebuchs 
L 4 * 7? *" ·*r 
*1 * -* 77 7 
  
bleiben zu zahlen 
„ erstatten 
  
1 
I 
  
  
  
Daß in die vorstehende Zusammenstellung die Ergebnisse der Aufstellungen der Fahrkartenausgabe- 
stellen für den bezeichneten Abrechnungszeitraum richtig übernommen sind, bescheinigt 
(Amtsbezeichnung 
(Amtsstempelabdruck) (Unterschrittt)t
	        
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