Metadata : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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duͤrfe  eines  Schutzsystems  nicht,  um  das  Nationalvermoͤ-gen
  zu  erhalteu,  man  soll  nur  jeden  handeln  lassen,  wie
er  wolle,  kein  Einzelner  und  auch  keine  Nation  werde  mehr
Geld  ausgeben,  als  sie  haben.

A.  Was  nun  den  ersten  Satz  betrifft,  daß  die  Begünstigung
  der  Fabrikation  den  Verhältnissen  von  Bayern
als  ackerbautreibendem  Staate  nicht  entspricht,  so  stelle
ich  zwey  Fragen.

Erstens:  Soll  ein  ackerbautreibender  Staat  nicht  dennoch
  Schutzmaßregeln  ergreifen,  um  seine  Fabrikation  zu
heben?

Zweytens:  Ist  Bapern  ein  ackerbautreibender  Staat?

1)  Da  Thatsachen  immer  mehr  sprechen  als  Theorie,
so  kann  ich  die  erste  Frage  nicht  besser  beantworten,  als
indem  ich  auf  das  Bepspiel  von  Nordamerica  hinweise.
Wenn  je  ein  Land  auf  der  Welt  den  Character  eines
ackerbautreibenden  Staates  hat,  so  ist  es  Nordamerica.
Schon  durch  die  Leichtigkeit,  Grund  und  Boden  zu  erwerben,
  das  Tagwerk  kostet  2  fl.  30  kr.  bis  5  fl.,  durch
die  Befreyung  des  Bodens  von  directer  Besteuerung,  die
nur  für  den  einzelnen  Staat  in  einem  höchst  unbedeutenden
  Maßstabe  besteht,  und  durch  die  Größe  und  Fruchtbarkeit
  des  Landes,  wo  man  gewbhnlich  nur  den  erworbenen
  Wald  niederbrennt,  zwischen  den  Stocken  den
Boden  ein  wenig  aufritzet,  und  dann  die  folgenden  Jahre
die  schduste  Ernte  an  Waizen  und  Mais  erhält.

In  diesem  Lande  ist  das  Verhältniß  der  ackerbautreibenden
  Bewohner  zu  den  gewerbtreibenden  viel  großer,
als  bey  uns  das  Verhältniß  viel  größer  ist,  als  in  England;
  in  Nordamerica  wie  7  zu  1,  bey  uns  bepläufig  wie
4  zu  1,  in  England  wie  15  zu  11.

Aber  der  schlagendste  Beweis  ergibt  sich  aus  der  Erportation
  jenes  Staates.  Nordamerica  hat  nur  dreymal