Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr.  51.  735

Muster  10.
(Ausführungsbestimmungen  §  228.)

Anmeldungsbuch
des

..............  amts  zu
über
die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben
für  das  .  Viertel  des  Rechnungsjahrs  19  .

DiesesBucheuthält.»»»  ............  Blätter,  Geführt  von
velche  von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterbeichneten

  belegten  Schnur  durchæogen  sind.  Mame)  3
den  ten  19  (Dienststellungggg  .
(Name)
(Dienststellung)  .·..............·..................

Anleitung.
1.  In  das  Anmeldungsbuch  sind  einzutragen:
à)  Urkunden  über  Gesellschaftoverträge  und  Anmeldungen  zur  Entrichtung  des  Gesellschaftsstempels  —  8  5  der  Ausführungsbestimmungen  —;
b)  Anmeldungen  zur  Abstemvelung  inländischer  Wertpapiere  —  Muster  8  —;
c)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  ausländischer  Wertpapiere  —  Muster  4  —;
d)  Anzeigen  bergrechtlicher  Gewerkschaften  über  Ausschreibung  von  Einzahlungen
1.  nach  §  23  der  Ausführungsbestimmungen,
2.  nach  §  24  daselbst;
e)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von  Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen  —  Muster  9  —;z
)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  einer  weiteren  Abgabe  von  Gewinnanteilscheinbogen  —  Muster  10  —;
g)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  der  Abgabe  nach  Tarifnummer  3  A  von  Gesellschaften,  welche  Gewinnanteilscheine  nicht  ausgeben  —
·  uster  11  —;z  -  ·
h)  Anmeldungen  jur  Entrichtung  einer  weiteren  Abgabe  nach  Tartfnummer  3  A  von  Gesellschaften,  welche  Gewinnanteilscheine  nicht
ausgeben  —  Muster  12  —;
i)  Anmeldungen  zur  Abstempelung  von
1.  Schlußnptenvordrucken,  turkund
2.  Vordrucken  zu  Seefrachturkunden  .
3.  Fahrkarten  —  Muster  16  —;
4.  Vordrucken  zu  Schecks  und  diesen  gleichgestellten  Quittungen
k)  Buchauszüge  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Spielumsätzen  —  8  80  der  Ausführungsbestimmungen  —.
I  Anmeldungen  zur  Abstempelung  inländischer  Lotterielose  —  Muster  18  —;
m.  Anmeldungen  zur  Abstempelung  ausländischer  Lotterielose  —  Muster  19  —;
Mn)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  einer  Abschlagszahlung  auf  Fahrkartenstempel  —  Muster  21  —;
0)  Nachweisungen  zur  Erhebung  des  Fahrkartenstempels  —  Muster  20  —;:
P)  Anmeldungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Kraftfahrzeugen  —  Muster  23  —;
)Aufstellungen  zur  Entrichtung  des  Stempels  von  Vergütungen  —  Muster  28  —;
F5)  Nachweisungen  der  Grundstücksübertragungen  und  Auflassungen  —  Muster  30  und  31  —;
8)  Benachrichtigungen  über  Einziehung  des  Grundstücksstempels  mit  den  Gerichtskosten  —  8  173  Abs.  5  der  Ausführungsbestimmungen  —;
17  Steuerbescheide  zur  Erhebung  der  Abgabe  von  gebundenem  Grundbesitz  —  8  190  der  Ausführungsbestimmungen  —;
Uu)  Nachweisungen  zur  Erhebung  des  Bersicherungs  tempels  —  Muster  35  und  "  201  Abs.  4  der  Ausführungsbestimmungen  —;
V)  Anmeldungen  zur  Versteuerung  von  Versicherungen  bei  ausländischen  Versicherern  —  Muster  37  —.
2.  Dieses  Buch  umfaßt  den  Zeitraum  eines  Vierteljahrs  und  ist  gleichzeitig  mit  dem  Einnahmebuch  abzuschließen  mit  der  Maßgabe,  daß  in
das  Anmeldungsbuch  für  das  letzte  Viertel  des  Rechnungsjahrs  nach  dem  31.  März  neu  eingehende  Anmeldungen  nicht  mehr  einzutragen  sind.
3.  Alle  beim  Abschluß  des  Buches  noch  nicht  erledigten  Anmeldungen  und  Nachweisungen  sind  unter  Beibehaltung  der  Nummern,  welche  sie
im  alten  Buche  erhalten  haben,  in  das  Anmeldungsbuch  für  das  folgende  Vierteljahr  zu  übertragen.  Die  Richtigkeit  der  Ubertragung  hat  der  Kassenprüfungsbeamte
  zu  bescheinigen.  —  Ist  bei  der  Abgabe  einer  Anmeldung  vorauszusehen,  daß  die  Abstempelung  der  dazu  gehörigen  Wertpapiere  usw.  bis
um  Abschluß  des  Buches  nicht  beendet  werden  kann,  so  steht  es  der  Steuerstelle  frei,  die  Eintragung  der  Anmeldung  in  das  Anmeldungsbuch  für  das
solgende  Vierteljahr  sofort  zu  bewirken.

4.  In  der  Spalte  10  sind  die  Papiere  nach  Gattung,  Neun=  und  Beleihungswert  näher  zu  bezeichnen,  welche  zur  Sicherstellung  der  Abgabe
angenommen  werden.

5.  Nach  dem  Abschluß  wird  das  Anmeldungspuch  nebst  Belegen  mit  dem  Einnahmebuch  an  die  Direktivbehörde  zur  Prüfung  eingesandt.
6.  Die  Verwendung  von  Schnur  und  Siegel  ist  nicht  ersorderlich,  wenn  es  sich  um  festgebundene  Bücher  mit  fortlaufenden  Blattzahlen  handelt.

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