Full text : Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Erster Teil. (1)

(98  -)

14)  Wir  werden  die  durch  ständische  Schrift  vom  10ten  dieses  Monats  an  Uns  gebrachte
Petition  der  Abgeordneten  Haberkorn  und  Reichenbach  um  Veranstaltung  dahin,  daß  der  nächsten
  Ständeversammlung  der  Entwurf  einer  Gewerbeordnung  für  das  Königreich  Sachsen  zur
verfassungsmäßigen  Berathung  vorgelegt  werde,  in  Erwägung  ziehen  lassen.

15)  Der  in  Folge  einer  Petition  der  Handelsinnungen  zu  Pirna  und  Freiberg  mittelst
ständischer  Schrift  vom  nämlichen  Tage  an  Uns  gerichtete  Antrag,  für  gleichmäßige  Handhabung
  des  Verbots,  den  Brauntwein  unter  der  Dresdener  Kanne  zu  verkaufen,  baldthunlichst
Sorge  tragen  zu  wollen,  wird  in  geeigneter  Weise  Berücksichtigung  finden.  ·

16)  Hinsichtlich  der  von  Johann  Samuel  Nobis  und  Genossen  wiederholt  in  Anspruch
genommenen  angeblichen  Löhnungsrückstände  wird  mit  Rücksicht  auf  die  ständische  Schrift  vom
Aten  März  1851  fortgefahren  werden,  erweislich  gemachte  Löhnungsrückstände  aus  dem  Russischen
  Feldzuge  zu  befriedigen  und  die  von  Johann  Gottlieb  Böhmer  in  Anregung  gebrachten
Löhnungsrückstände,  soweit  möglich,  zu  ermitteln.

17)  Das  Gesuch  Wolf's  von  Tümpling  und  Genossen  um  Verlegung  einer  stehenden  Garnison
  in  das  Voigtland  ist  von  der  Ständeversammlung  mittelst  Schrift  vom  3  #sten  vorigen
Monats  dringend  zur  Berücksichtigung  empfohlen  worden.  Diese  werden  Wir  eintreten  lassen,
sobald  die  dienstlichen  Verhältnisse  und  die  Präsenz  der  Mannschaften  es  verflatten.

Wir  verbleiben  Unseren  getreuen  Ständen  in  Huld  und  Gnaden  jederzeit  wohl  beigethan
und  haben  zu  Urkund  alles  dessen  gegenwärtigen  in  das  Gesetz=  und  Verordnungsblatt  aufzunehmenden
  Landtagsabschied  eigenhändig  unterschrieben  und  mit  Unserem  Königlichen  Siegel
bedrucken  lassen.

Gegeben  zu  Dresden,  am  1  #ten  April  1851.

Friedrich  August.

D.  Ferdinand  Zschinsky.

Friedrich  Ferdinand  Freiherr  von  Beust.
Bernhard  Rabenhorst.

Richard  Freiherr  von  Friesen.

Johann  Heinrich  August  Behr.

 

 

Letzte  Absendung:  am  19ten  April  185  1.