Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 67. 865 
Veranlagungsbezirkß Muster 7. 
Erhebungsbezire: . (Ausfüäräzgåbbeikrik;iiungeik 
d 
.............................. in 
Dieses"Buchenthält......... Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnur durchæaogen Sind. 
....................... ,deu191...... 
(Name)----..-...-......................... 
(Dienststellung)..»»...... 
Der veranlagte Wehrbeitrag wird zum Betrage von 
hiermit festgesetzt. 
(Veranlagungsbehörde)d) 
(Unterschriffttt)t); 
Anleitung. 
1. Die Eintragungen erfolgen unter fortlaufender Nummer. Zwischen den einzelnen Nummern ist ein ent- 
sprechender Raum wegen der mehrfachen Eintragungen in den Spalten 9 bis 12 (Zahlung der gesetzlichen Teilbeiträge und 
gestundeten Teilzahlungen usw.) zu lassen. 
2. Im Bedarfsfall können die obersten Landesfinanzbehörden die Anlegung weiterer Spalten anordnen. 
3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit 
fortlaufenden Blatt- oder Seitenzahlen handelt. 5 
153“
	        
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