Nr. 67. 875
Bundesstaat: Muster 10.
Bezirk der Oberbehörde (Ausführungsbestimmungen
für den Wehrbetrag: §5 83 Mbfl. 2.)
Einsendungsfrist
bis spätestens am
10. Mai,
10. Juni,
10. August,
10. September,
Rechnungsjahr 1910. 10. November,
gej hn 10. Dezember,
10. Februar,
10. März.
Ubersicht
der
Einnahme an Wehrbeitrag
für den
Monat
Aufgestellt
(Datum) den 191 . . . ..
(Amtsstelle)
(Unterschrift)
An
das Kaiserliche Zoll- und Steuer—
Rechnungsbureau
Berlin W 66,
Wilhelmplatz 1.
Anleitung.
In den Spalten 5 und 6 sind nur die Beträge aufzunehmen, die nicht bereits in den Einnahmebüchern sondern
nur in den Kassenbüchern usw. nachgewiesen sind.