Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 74. 981 
Ergeben sich bei der Gewährung des Abschlags Bruchteile eines Pfennigs, so sind sie 
auf volle Pfennige ohne weitere Aufrundung zu erhöhen. 
In den Arzneirechnungen ist der Abschlag auszuweisen. 
2. 
Die Arzneitaxe erhält mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1914 an für Bayern die 
Fassung der amtlichen Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1914, die in der Weidmann- 
schen Verlagsbuchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erschienen ist. 
München, den 24. Dezember 1913. 
Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des am 25. November 1913 der Geheime Hof- 
fönigreiches. oberbaurat Heinrich Ritter von Handl in 
München für seine Person als Ritter des 
Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: der Ritter-Klasse Lit. H, Fol. 119.
	        
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